Hamburg Feier auf dem Kiez mit bis zu 250 Gästen bleibt untersagt
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat das Verbot einer Feier mit bis zu 250 Gästen in einem Restaurant auf der Reeperbahn bestätigt. Wie das Gericht am Samstag mitteilte, wurde ein Eilantrag auf Durchführung der Veranstaltung abgelehnt (Az.: 2 E 3591/21).
Vorgesehen war eine Tanzveranstaltung in einem Innenraum von Samstag 23.00 Uhr bis Sonntag 5.00 Uhr. Alle Gäste und Mitarbeiter, unabhängig von ihrem Impfstatus oder von ihrem Status als Genesene, sollten vorab mit einem Antigenschnelltest auf das Coronavirus getestet werden.
Nach Auffassung der zuständigen Kammer verstößt die geplante Veranstaltung gegen zahlreiche Bestimmungen der Coronavirus-Eindämmungsverordnung. Deren Vorgaben, insbesondere das Verbot, "Tanzlustbarkeiten" in geschlossenen Räumen zu veranstalten, seien trotz der erheblichen Auswirkungen auf die Veranstaltungsbranche rechtlich nicht zu beanstanden und auch verhältnismäßig. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.