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Urteil in Hamburg: Mordversuch an Tochter – 36-Jährige muss ins Gefängnis


Urteil in Hamburg
Mordversuch an Tochter – 36-Jährige muss ins Gefängnis

Von dpa
Aktualisiert am 13.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Die 36-jährige Angeklagte sitzt in einem Saal des Landgerichts Hamburg neben ihrer Verteidigerin.Vergrößern des BildesDie 36-jährige Angeklagte sitzt in einem Saal des Landgerichts Hamburg neben ihrer Verteidigerin. (Quelle: Markus Scholz/dpa)
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Sie nahm den Tod ihres Kindes in Kauf, so das Gericht: In der Hansestadt ist das Urteil gegen eine Mutter gefallen, die ihrer

Wegen versuchten Mordes an ihrer kleinen Tochter mit Medikamenten hat das Landgericht Hamburg eine Krankenschwester zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung der Strafkammer verabreichte die 36-Jährige ihrem vierjährigen Kind zwei Beruhigungs- und ein Schlafmittel in sehr hoher Dosis.

Sie habe dabei den Tod der Vierjährigen billigend in Kauf genommen, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann am Montag. Die Angeklagte habe sich der gefährlichen Körperverletzung und des versuchten Mordes aus Heimtücke schuldig gemacht.

Urteil in Hamburg: Mädchen bekam nicht zugelassene Medikamente

Die Intensivkrankenschwester hatte ihr Kind am 28. Dezember vergangenen Jahres in das Kinderkrankenhaus Wilhelmstift gebracht, weil es angeblich bei einem Sturz eine Schädelprellung erlitten hatte. Dort verschlechterte sich der Zustand des Mädchens am Abend und es wurde ins Universitätsklinikum Eppendorf verlegt.

Das Kind erholte sich zunächst, bis es die Mutter am folgenden Tag aus dem Krankenzimmer trug und das Kind erneut als Notfall behandelt wurde. Blut- und Urinproben ergaben, dass das Mädchen die nicht für Kinder zugelassenen Medikamente bekommen hatte. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte, dass jemand anderes als die Mutter die Mittel gegeben haben könnte, auch nicht aus Versehen, stellte Steinmann fest.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Die Angeklagte bestritt die Vorwürfe bis zuletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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