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Verordnung macht 2G auch im Handel und bei Friseuren möglich


Hamburg
Verordnung macht 2G auch im Handel und bei Friseuren möglich

Von dpa
22.10.2021Lesedauer: 3 Min.
2GVergrößern des Bildes"Geimpft! Genesen!" steht auf einem Schild an einer Bar. (Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Vor der Veröffentlichung der neuen Corona-Eindämmungsverordnung des Hamburger Senats haben sich Handel und Friseure skeptisch zu einer raschen Umsetzung des 2G-Optionsmodells in ihren Branchen geäußert. "Es ist jetzt erst einmal ein großes Abwarten", sagte die Hamburger Geschäftsführerin des Handelsverbands Nord, Brigitte Nolte, der Deutschen Presse-Agentur. Friseur-Innungsobermeister Birger Kentzler bezweifelte, dass viele Betriebe schon am Sonnabend nach 2G - also nur noch für Geimpfte oder Genesene - zur Schere greifen.

Die neue Verordnung sollte am Freitag veröffentlicht werden und am Sonnabend in Kraft treten. Sie sieht eine Ausweitung des sogenannten 2G-Optionsmodells auf den Handel und körpernahe Dienstleistungen vor, wie im Anschluss an die letzte Senatssitzung mitgeteilt wurde. Einzelhändler und Friseure könne sich damit entscheiden, nach 2G nur noch Geimpfte und Genesene zu bedienen - dann entfallen Masken- und Abstandspflicht.

Ausgenommen vom Optionsmodell werden beim Handel Angebote des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Dort sollen auch Ungeimpfte weiter einkaufen können. Unter 18-jährige Ungeimpfte können hingegen weiter auch an 2G teilnehmen. Eine schon bestehende Ausnahme soll in der neuen Verordnung verlängert werden.

Wenn die neuen Regeln über die kommenden Wochen Bestand haben sollten, "kann ich mir vorstellen, dass 2G im Weihnachtsgeschäft eine Rolle spielt", sagte Nolte. "2G ist interessant, weil wir die Flächenbegrenzung aufheben können." Gerade kleinere Läden, die ansonsten nicht so viele Kunden hineinlassen könnten, würden profitieren. "Für ein großes Warenhaus ist das nichts."

Bei den Großen mit viel Personalproblemen könnte es weitere Probleme geben, sagte Nolte. "Ich kann ja nicht davon ausgehen, dass alle Mitarbeiter geimpft sind." Das müssten sie aber sein, will man 2G nutzen. Den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen dürfen Arbeitgeber jedoch nicht.

"Grundsätzlich sind wir erleichtert, dass wir 2G dürfen", sagte Innungsobermeister Kentzler. Etwas unglücklich sei er aber, dass die Entscheidung dafür oder dagegen allein bei den Friseuren liege. "Wir hätten es eigentlich lieber gehabt, dass der Bürgermeister - der ja gerade bei den körpernahen Dienstleistungen und den Friseuren immer sehr vorsichtig war - sagt: "Wir haben jetzt 2G und so wird es jetzt gemacht"." Mit der Entscheidung für 2G stoße man ungeimpften Kunden zwangsläufig vor den Kopf. "Wir müssen ihnen sagen: "Wir haben uns für 2G entschieden und damit gegen Dich"."

Ein gangbarer Weg wäre es seiner Ansicht nach, nur an bestimmten Wochentagen nach 2G zu arbeiten, so wie es auch viele Gaststätten tun, für die 2G in Hamburg schon seit Ende August möglich ist. Wie er es künftig in seinem Laden in Bahrenfeld halten werde, wolle er am Montag entscheiden, sagte Kentzler.

Seitdem Hamburg als erstes Bundesland das 2G-Optionsmodells für sogenannte Publikumseinrichtungen eingeführt hat, haben schon viele Restaurants, Bars, Kinos und weitere Einrichtungen davon Gebrauch gemacht. Dazu müssen sie sich beim Senat anmelden. Am Donnerstag lagen laut Gesundheitsbehörde 1620 Anmeldungen von Betrieben vor, dauerhaft 2G zu nutzen.

Auch "die Anmeldung seitens der Betriebe des Einzelhandels wird kurzfristig möglich sein", sagte Behördensprecher Martin Helfrich der dpa. "Die Erfahrungen mit dem 2-G-Modell sind positiv." Weitreichende Verstöße seien bislang nicht beobachtet worden. "In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass bei den Kontrollen des Nachweises neben der Einsichtnahme in den Impfnachweis immer auch ein Abgleich mit einem Ausweisdokument erfolgen muss."

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