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Prozess in Hamburg: Messerstiche gegen 14-Jährigen – Streit um junges Mädchen


Prozess nicht öffentlich
Messerstiche gegen 14-Jährigen – Streit um junges Mädchen

Von dpa
Aktualisiert am 02.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Figur der blinden Justitia (Symbolbild): Der Messerstecher-Prozess wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.Vergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia (Symbolbild): Der Messerstecher-Prozess wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa-bilder)
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Bei einem Streit um ein zwölfjähriges Mädchen wird plötzlich ein Messer gezogen – und zugestochen. Der mutmaßliche Täter muss sich nun vor Gericht verantworten. Allerdings nicht nur wegen dieser Straftat.

Der Prozess gegen einen 19 Jahre alten Jugendlichen, der einen 14-Jährigen mit mehreren Messerstichen niedergestochen haben soll, wird nicht-öffentlich fortgesetzt. Der Angeklagte muss sich nicht nur wegen versuchten Totschlags, sondern auch wegen Diebstahls mit Waffen vor dem Landgericht Hamburg verantworten.

So soll er im September 2020 in einem Supermarkt eine Wodka-Flasche gestohlen und dabei ein Springmesser griffbereit in der Hose gehabt haben, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Zu diesem Zeitpunkt war der Jugendliche noch nicht volljährig. Das führe zwangsläufig dazu, dass die Hauptverhandlung vollständig in nicht-öffentlicher Sitzung stattfinden müsse. Auch für das Urteil wird die Öffentlichkeit nicht zugelassen.

Hamburg: Mehrfach auf Opfer eingestochen

Die beiden Teenager hatten sich der Anklage zufolge im Mai 2021 verabredet, um sich auszusprechen. Zwischen den beiden habe es dem Gerichtssprecher zufolge einen Konflikt gegeben, weil der Angeklagte in der Vergangenheit eine Beziehung zur damals zwölf Jahre alten Schwester des Opfers gehabt haben soll. Der Konflikt sei jedoch zum Zeitpunkt des einvernehmlichen Treffens bereits weitgehend geklärt gewesen.

Die Messerattacke sei deshalb plötzlich gekommen. Dabei soll der Angeklagte mit deutschem und ghanaischem Pass mehrfach auf den Körper des Jungen eingestochen haben. Das Opfer erlitt zahlreiche Stichverletzungen und musste notoperiert werden. Ein Urteil im Prozess wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung wird bislang für Anfang Februar erwartet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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