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Hamburger Gesundheitsbehörde präzisiert Corona-Regeln


Hamburg
Hamburger Gesundheitsbehörde präzisiert Corona-Regeln

Von dpa
06.01.2022Lesedauer: 2 Min.
ImpfungVergrößern des BildesEine Flüssigkeit tropft aus der Kanüle einer Spritze. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Illustration/dpa-bilder)
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Hamburgs Gesundheitsbehörde hat die vom kommenden Montag an in der Hansestadt geltenden 2G-plus-Zugangsregelungen präzisiert. Dabei geht es vor allem um die Folgen der einzelnen Impfkombinationen auf die Testpflicht, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Von kommender Woche an ist angesichts rasant steigender Corona-Zahlen der Zutritt für zahlreiche Bereiche, darunter Veranstaltungen und Gastronomie, Menschen mit einem vollständigen Grundschutz sowie Genesenen nur gestattet, wenn sie zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen. Von der Testpflicht ausgenommen sind Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Ungeimpfte haben generell keinen Zutritt mehr.

Als genesen gelten Menschen, wenn deren positiver Corona-Befund mindestens 28 Tage her ist. Der Genesenen-Status ist dann den Angaben zufolge höchstens für sechs Monate gültig. Eine generell sofort von der Testpflicht befreiende Auffrischungsimpfung könne drei Monate nach Ende der Infektion erfolgen. Ein Nachweis der Boosterung erfolge über ein digitales Zertifikat, das nach der Impfung unter anderem Apotheken ausstellen.

Wer sich nach einer vollständigen Impfserie - in der Regel zwei Impfungen - infiziert und genesen ist, verfügt den Angaben zufolge über ein der Auffrischungsimpfung vergleichbares, erhöhtes Schutzniveau. Er oder sie sei damit Geboosterten gleichgestellt - allerdings ohne eine tatsächliche Auffrischungsimpfung höchstens für die Dauer von sechs Monaten.

Wer sich mit dem nur einmal zu verabreichenden Vakzin von Johnson & Johnson hat impfen lassen, benötigt den Angaben zufolge möglichst nach vier Wochen nur eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff, um von der Testpflicht befreit zu sein.

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sind von der Testpflicht befreit. Ab dem Alter von 16 Jahren müsse jedoch eine vollständige Impfung oder Genesung nachgewiesen werden. Ein zusätzlicher Test sei aber nicht nötig, da alle Jugendlichen in den Schulen regelhaft zweimal pro Woche getestet würden. Auffrischungsimpfungen für Jugendliche sollten mit dem Arzt oder der Ärztin abgesprochen werden, da es dafür noch keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) gebe.

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