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AfD-Fraktion scheitert mit Eilantrag vor Verfassungsgericht


Hamburg
AfD-Fraktion scheitert mit Eilantrag vor Verfassungsgericht

Von dpa
12.01.2022Lesedauer: 1 Min.
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Die AfD ist vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht mit einem Eilantrag gegen eine am Donnerstag geplante Expertenanhörung im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft gescheitert. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, wollte die Fraktion die Anhörung zum Thema "Klares Bekenntnis zur Bekämpfung des Nationalsozialismus, Antisemitismus und Extremismus sowie zur Förderung des Ehrenamts - auch in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg" verhindern. Hintergrund waren Unstimmigkeiten über die Anzahl der von den Fraktionen zu benennenden Experten.

Die AfD hatte moniert, dass sie nach einem Beschluss des Ausschusses wie die anderen Oppositionsfraktionen nur einen Experten benennen durfte, und hatte im Rahmen eines Organstreitverfahrens formale Fehler bei der Beschlussfassung geltend machen wollen, weil unter dem Punkt "Verschiedenes" ohne ausdrückliche Bezeichnung des Beschlussgegenstands in der Tagesordnung abgestimmt wurde. Dadurch sah sich die Fraktion in der gleichberechtigten Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt.

Der Eilantrag sei ablehnt worden, weil die AfD lediglich das Verfahren der Beschlussfassung, nicht aber deren Folge gerügt habe, teilte das Gericht mit. Dass die nach einer Proporzregelung festgelegte Zahl der Sachverständigen je Fraktion verfassungsmäßige Rechte der Antragsteller verletze, sei nicht geltend gemacht worden. "Hinzu kommt, dass alle Ausschussmitglieder mit Ausnahme des für die AfD-Fraktion teilnehmenden Abgeordneten für die getroffene Regelung gestimmt haben, so dass die Abstimmung aller Voraussicht nach auch bei einer vorherigen Bekanntgabe des Abstimmungsgegenstands nicht anders ausgefallen wäre", so das Gericht weiter.

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