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Hamburg: Gesuchter Mann attackiert Straßenkehrer im Hauptbahnhof


Per Haftbefehl gesucht
Mann greift Straßenkehrer im Hauptbahnhof an

Von t-online, EP

25.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Hauptbahnhof Hamburg (Archivbild): Der Mann wurde bereits polizeibekannt.Vergrößern des BildesHauptbahnhof Hamburg (Archivbild): Der Mann wurde bereits polizeibekannt. (Quelle: F. Anthea Schaap/imago-images-bilder)
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Ein bereits gesuchter Mann hat am Hauptbahnhof in Hamburg eine Reinigungskraft attackiert. Nach dem 46-Jährigen wird bereits wegen mehrerer Strafdelikte gefahndet. Nun muss er in U-Haft.

Im Hamburger Hauptbahnhof hat ein Reisender eine Reinigungskraft angegriffen und ihr gegen den Kopf geschlagen. Der 46-jährige Mann war in der Nacht zu Dienstag gerade dabei, den Boden im Bahnhofsgebäude zu reinigen. Dazu bat er einen 30-jährigen Reisenden, ein Stück zur Seite zu gehen.

Dieser kam der Bitte nicht nach. Stattdessen attackierte er den 46-Jährigen. Dieser stieg nach Berichten der Polizei von seiner Kehrmaschine und wehrte sich gegen den Angriff. Beamte der Bundespolizei beobachteten das Geschehen und griffen ein.

"Während der Kontrolle des 30-Jährigen bedrohte dieser die Bundespolizisten sinngemäß mit den Worten, dass er eine Waffe mit sich führe und die Beamten umbringen würde. Daraufhin wurde er kontrolliert zu Boden gebracht, Handfesseln wurden ihm angelegt. Eine Waffe konnte bei der anschließenden Durchsuchung nicht gefunden werden", heißt es seitens der Beamten.

Angreifer in Hamburg polizeilich gesucht

Bei der Kontrolle seiner Personalien stellte sich zudem heraus, dass er bereits per Haftbefehl gesucht wird. Außerdem bestanden gegen ihn sieben Fahndungen verschiedener Staatsanwaltschaften. Er soll sich bereits wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstahls und Beleidigung strafbar gemacht haben.

Ein Atemalkoholwert des Schlägers zeigte einen Wert von 2,42 Promille an. Weil er den haftbefreienden Betrag von 500 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er von den Beamten in ein Untersuchungsgefängnis gebracht. Nun erwartet ihn eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen.

Verwendete Quellen
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