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Umweltverbände: Schlickpläne vor Scharhörn nicht zulässig


Hamburg
Umweltverbände: Schlickpläne vor Scharhörn nicht zulässig

Von dpa
04.03.2022Lesedauer: 2 Min.
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Die umstrittenen Hamburger Schlickpläne vor der Insel Scharhörn sind aus Sicht von Umweltverbänden "weder rechtlich zulässig noch aus Naturschutzsicht verantwortbar". Damit könnte auch eine Klage gegen das Vorhaben des Senats näher rücken, kurzfristig Elbschlick am Rande des Nationalparks Wattenmeer in der Nordsee zu versenken. "Wir prüfen das. Ich denke, dass wir das relativ schnell entscheiden können", sagte die WWF-Expertin Beatrice Claus am Freitag in Hamburg. Zunächst wollten die Verbände aber noch abwarten, wie die Wirtschaftsbehörde und die Hafenbehörde HPA auf die von den Umweltverbänden WWF, Bund und Nabu vorgetragenen Bedenken reagieren.

Anders als die Stadt Hamburg gehen die Verbände davon aus, dass die Umweltauswirkungen einer Schlickverklappung vor Scharhörn deutlich höher sein werden, als von den Gutachtern der HPA prognostiziert. Die Gutachter hätten falsche Modellannahmen zugrundegelegt und berücksichtigten die Empfindlichkeit des Ökosystems nicht ausreichend, kritisierte Claus. Das Baggergut enthalte Schwermetalle wie etwa Cadmium, Kupfer, Quecksilber, Zink sowie problematische organische Schadstoffe, die zwar von der Strömung verdünnt würden, aber gleichwohl über Anreicherung in den Nahrungsketten die Lebensgemeinschaften des Wattenmeeres gefährdeten. Das Konzept der HPA, das darauf setze, dass sich die Sedimente möglichst schnell und weiträumig verbreiten, "ist Umweltpolitik aus den 70ern des letzten Jahrhunderts", sagte Claus. Eine Reaktion der Wirtschaftsbehörde lag zunächst nicht vor.

Hamburg hat angekündigt, den bei der ständig nötigen Ausbaggerung der Elbe anfallenden Schlick künftig auch vor der zur Hansestadt gehörenden Insel Vogelschutzinsel Scharhörn abzuladen. Ein Gutachten der Hafenbehörde HPA hatte ergeben, dass dies ökologisch unbedenklich sei. Zudem steht Hamburg auf dem Standpunkt, dass für die Verbringung des Schlicks dorthin nach dem Bundeswasserstraßengesetz keine Genehmigung und auch kein Einverständnis der anderen Unterelbanrainer Niedersachsen und Schleswig-Holstein nötig sei. Der von den Verbänden beauftragte Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck sieht das anders: "Entweder ist die HPA selbst juristisch verwirrt oder die HPA wollte Sie verwirren", sagte der Anwalt.

Bund-Geschäftsführer Lucas Schäfer wies darauf hin, dass das die vorgesehene Verbringungsstelle unmittelbar in der Nähe eines Gebietes liege, das unter anderem durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU geschützt sei sowie an der Grenze zum Nationalpark Wattenmeer und dem Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer liege, das länderübergreifend als eine Einheit zu betrachten sei. Das Wattenmeer ist auf drei Nationalparks aufgeteilt, die den drei angrenzenden Bundesländern zugeordnet sind. Schäfer forderte, eine Gefährdung durch einen Hamburger Alleingang ohne Abstimmung mit den Nachbarbundesländern müsse ausgeschlossen werden. "Hamburg ist dabei, sich gerade politisch zu isolieren", sagte der Hamburger Nabu-Vorsitzende Malte Siegert. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies hatte bereits angekündigt, seinerseits rechtliche Schritte prüfen zu lassen.

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