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Schuss auf Anwalt: Hamburger Ex-Millionär geht gegen Haftstrafe in Revision


Zum Schuss auf Anwalt angestiftet
Urteil gegen Ex-Multimillionär soll Ende April fallen

Von dpa
Aktualisiert am 13.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Der Angeklagte Alexander Falk (M) gibt im Gerichtssaal des Frankfurter Landgerichts ein Statement ab (Archivbild): Er legte Revision gegen die Haftstrafe ein.Vergrößern des BildesDer Angeklagte Alexander Falk (M) gibt im Gerichtssaal des Frankfurter Landgerichts ein Statement ab (Archivbild): Er legte Revision gegen die Haftstrafe ein. (Quelle: Arne Dedert/dpa-bilder)
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Hamburger Ex-Multimillionär vor Gericht: Weil ein Jurist gegen Unternehmer Falk klagen wollte, soll dieser einen Dritten zum Schuss auf den Anwalt angestiftet haben. Nun geht er in Revision.

Der Bundesgerichtshof (BGH) will sich am 27. April mit dem Fall des verurteilten früheren Multimillionärs und Hamburger Internetunternehmers Alexander Falk befassen. Das teilte der BGH in Karlsruhe am Mittwoch mit. Das Frankfurter Landgericht hatte Falk am 9. Juli 2020 wegen Anstiftung zu einem Schuss auf einen Wirtschaftsanwalt zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die Verteidigung legte Revision ein.

In dem Fall geht es laut der Urteilsbegründung um eine Millionenklage wegen manipulierter Umsätze beim Verkauf eines von Falks Unternehmen, die der Jurist gegen den Ex-Multimillionär vorbereitete. Dieser habe deshalb den Auftrag erteilt, dem Anwalt im Februar 2010 in Frankfurt ins Bein zu schießen. Vor allem eine SMS, die Falk fünf Tage vor der Tat erhielt und in der ihm mitgeteilt wurde, dass "die Oma" demnächst ihren "verdienten Kuraufenthalt" bekommen werde, wertete das Gericht als Beweis. Falk hatte den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch erreichen wollen, die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Haft gefordert. Der BGH prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Er kann die Revision abweisen, das Urteil eigenmächtig abändern oder bei gravierenderen Mängeln zur neuen Verhandlung zurück ans Landgericht verweisen. Offen ist, ob der Zweite Strafsenat am Tag der mündlichen Verhandlung auch entscheidet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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