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Staatsgerichtshof | Klage von fraktionslosen Abgeordneten verworfen


Staatsgerichtshof
Klage von fraktionslosen Abgeordneten verworfen

Von dpa
Aktualisiert am 14.06.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesBlick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der Staatsgerichtshof hat eine Klage von zwei fraktionslosen Abgeordneten des niedersächsischen Landtags wegen fehlender Antragsbefugnis und einer versäumten Antragsfrist verworfen. Das teilte der Staatsgerichtshof in Bückeburg am Montag mit. Die fraktionslosen AfD-Landtagsabgeordneten Peer Lilienthal und Stephan Bothe wollten auf dem Klageweg vor dem Staatsgerichtshof erreichen, dass sie im Landtag wieder mehr parlamentarische Rechte bekommen.

Laut Mitteilung muss ein Antrag in einem sogenannten Organstreitverfahren binnen sechs Monaten, nachdem die beanstandeten Maßnahmen dem Kläger bekanntgeworden ist, gestellt werden. Diese Frist war demnach verstrichen. Eine Klage ging demnach Ende September vergangenen Jahres ein.

2020 hatte die Landtagsverwaltung die AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag aufgelöst, nachdem drei der neun Mitglieder die Fraktion wegen eines Führungsstreits verlassen hatten und damit die Mindestgröße der Fraktion unterschritten worden war.

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