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Hells-Angels-Boss Frank Hanebuth nach Schlägerei verurteilt: 4.800 Euro Geldstrafe


Entscheidung im Berufungsprozess
Hanebuth und Hells Angels-Mitglieder nach Schlägerei verurteilt

Von dpa, t-online, pas

Aktualisiert am 10.11.2022Lesedauer: 3 Min.
Rockerboss Frank Hanebuth mit seinem Anwalt im Amtsgericht Hannover: Er und weitere Hells-Angels-Mitglieder stehen wegen eines brutalen Überfalls vor Gericht.Vergrößern des BildesRockerboss Frank Hanebuth mit seinem Anwalt im Amtsgericht Hannover: Er und weitere Hells-Angels-Mitglieder stehen wegen eines brutalen Überfalls vor Gericht. (Quelle: Patrick Schiller)
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Rockerboss Frank Hanebuth vor Gericht: In Hannover verliert der Hells Angels-Boss einen Berufungsprozess wegen einer Schlägerei und muss zahlen.

Das Landgericht Hannover hat sein Urteil im Berufungsverfahren um einen verprügelten Werkstattbesitzer gegen Rockerboss Frank Hanebuth und vier weitere Angeklagte gesprochen: Das Gericht hat alle Männer aus der Hells-Angels-Szene zu einer vierstelligen Geldstrafe verurteilt, für den Haupttäter gab es zudem drei Monate Haft auf Bewährung. Hahnebuth muss 4.800 Euro zahlen.

Hanebuth war nach Überzeugung des Landgerichts Hannover mit weiteren Männern dabei, als das 43-jährige Opfer T. von Hells Angel Tadeusz G. geschlagen wurde. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Hahnebuth Beihilfe zu einem minderschweren Fall gefährlichen Körperverletzung geleistet hat, dazu Nötigung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Videoaufzeichnungen aus der KfZ-Werkstatt des Opfers belegen, dass T. einen Faustschlag und zwei Ohrfeigen abbekam, dazu mehrfach gestoßen wurde. Das Gericht sah es erwiesen an, dass Hanebuth zusammen mit den übrigen Angeklagten T. umringte, um dessen Flucht zu verhindern.

Der Hauptangeklagte Tadeusz G. aus den Reihen der Hells Angels habe dann mit Faustschlägen auf das Opfer eingeprügelt. Die übrigen Hells Angels hätten nicht eingegriffen. Richterin Karin Goldmann dazu: "Sie nahmen dem Opfer jede Chance zu gehen und bestärkten G. noch, die Tat durchzuführen".

Verstoß gegen Waffengesetz

Bei einer späteren Razzia im Haus von Hanebuth hatte die Polizei 55 Patronen einer Kleinkaliberwaffe sichergestellt. Gegen ihn erhobene Schutzgeldvorwürfe wies der 58-jährige Rockerboss von Anfang an zurück. Bereits im August 2020 war Hannovers Kiez-König vom Amtsgericht wegen Beihilfe zur Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt: 4.000 Euro Geldstrafe, sowie weitere Geldstrafen für die Mitangeklagten.

Im Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft 30 Tagessätze zu je 80 Euro für Hanebuth gefordert. Die Angeklagten hätten sich der gefährlichen Körperverletzung beziehungsweise Beihilfe dazu schuldig gemacht, sagte der Staatsanwalt. Für den 48-Jährigen, der das Opfer geschlagen haben soll, verlangte er eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Für zwei weitere Männer forderte er drei Monate auf Bewährung, für einen 49-Jährigen eine Geldstrafe von 2.800 Euro und für den 58-jährigen Hanebuth eine Geldstrafe von 8.400 Euro.

Ein "politischer Prozess"?

Der 58-jährige Rockerboss und die übrigen Angeklagten im Alter zwischen 37 und 49 Jahren, die laut Anklage zur Rockergruppe Hells Angels gehören, waren demnach am 19. April 2018 bei dem Kfz-Werkstattbesitzer aufgetaucht. Offenbar wollten sie dort Mietrückstände von 2.500 Euro einfordern. Die Staatsanwaltschaft spricht von Schutzgeld, was allerdings nicht nachgewiesen werden konnte.

Das Opfer sprach dagegen von einem "Konflikt" um seine Ex-Partnerin, der Mann verweigerte allerdings die Aussage weitgehend. Im Vorfeld des Verfahrens hätte er sich mit den Rockern geeinigt und "lieber auf einen Prozess verzichtet", so Hanebuths Anwalt.

Die Polizei habe aus dem Streit "eine Affäre gemacht" sagt Hanebuth bereits vor dem Prozess. Hanebuths Anwalt hatte Freispruch gefordert – der Rockerboss hat keine Vorstrafen im Bundeszentralregister und hätte sich von dem Geschehen abgewendet. Die Anwälte der übrigen Hells-Angels-Mitglieder sprachen gar von einer politischen Anklage. Beim Hauptangeklagten Tadeusz G. soll es sich auch um den Vice-Präsidenten des Biker-Chapters handeln. "Die Polizei Hannover wollte zeigen, dass sie auch mal ein prominentes Mitglied sanktionieren kann", sagte dessen Anwalt Philip Beckmann.

Anwalt: Moralisches Verständnis für Tat

Doch auch bei dem Opfer soll es sich laut den Anwälten der Angeklagten um keinen Unbescholtenen handeln: Der polnische Werkstattbesitzer sei mehrfach vorbestraft und hätte bereits eine langjährige Haftstrafe in Polen abgesessen. Demnach sei es dabei um ein Tötungsdelikt gegen dessen eigenen Bruder gegangen. Bei einer Durchsuchung in der Werkstatt des Opfers Werkstatt hat die Polizei Hannover Schusswaffen und Hehlerwahre entdeckt, wie die "Hannoversche Allgemeine" damals berichtete.

Zudem hätte das Opfer auch Frau und Tochter eines Angeklagten bedroht und beleidigt. Verteidiger Beckmann könne die Tat moralisch verstehen: "Man kann große Sympathie hegen, dass das so geregelt wurde. Allerdings ist es juristisch natürlich nicht richtig", sagte der während seines Pläydoyer für Tadeusz G. – und forderte eine milde Geldstrafe. Zuvor beschränkte die Staatsanwaltschaft die Berufung auf den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung beziehungsweise Beihilfe dazu.

Richterin: Kein Exempel statuieren

Richterin Goldmann bezog diese Hintergründe des Opfers und die mögliche Provokation des Opfers am Ende tatsächlich mildernd in das Urteil mit ein. Auch der Rückzug der Berufung seitens der Angeklagten bewirkte eine Milderung.

"Es geht hier nicht darum, irgendein Exempel zu statuieren", betonte die Richterin. Es sei um einen konkreten Tatvorwurf gegangen, der auch belegt ist. "Wir führen hier keine politischen Strafverfahren, wir orientieren uns an der Faktenlage", so Goldmann. "Hätte sich das Geschehen allerdings auf der offenen Straße abgespielt, wäre das Urteil höher ausgefallen, weil es Unsicherheit in der Bevölkerung hervorgerufen hätte", sagt Goldmann.

Als letztes Wort vor der Urteilsverkündung sagte Hanebuth lediglich: "Ich bin sprachlos". Bei der Urteilsverkündung gab sich der Rockerboss amüsiert.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
  • Reporter vor Ort
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