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Fall Luise: Kathrin Wahlmann gegen Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters


Nach Mord an Luise
Ministerin gegen Herabsetzung des Alters für Strafmündigkeit

Von dpa
Aktualisiert am 17.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Kathrin Wahlmann (Archivbild): Die Justizministerin ist erschüttert über den Fall der ermordeten Luise aus Freudenberg.Vergrößern des BildesKathrin Wahlmann (Archivbild): Die Justizministerin ist erschüttert über den Fall der ermordeten Luise aus Freudenberg. (Quelle: Philipp Schulze/dpa-bilder)
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Beim Alter für Strafmündigkeit sieht die niedersächsische Justizministerin keinen Handlungsbedarf. Sie will woanders ansetzen.

Nach der Tötung einer Zwölfjährigen aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg hat sich Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann gegen eine Herabsetzung des Alters für die Strafmündigkeit ausgesprochen.

"Der Fall der ermordeten Luise aus Freudenberg erschüttert mich zutiefst", sagte die SPD-Politikerin der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (HAZ). "Ich warne aber davor, die Debatte einer Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze unter dem Eindruck dieses schlimmen Verbrechens zu führen." Zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren hatten gestanden, das Mädchen erstochen zu haben.

Die beiden mutmaßlichen Täterinnen sind wegen ihres Alters noch nicht schuldfähig und können nicht vor Gericht angeklagt werden. "Strafrechtliche Verantwortung setzt einen gewissen Entwicklungsstand voraus, der bei Kindern unter 14 Jahren im Regelfall noch nicht vorhanden ist", erklärte Wahlmann.

Frühzeitig persönliche Probleme von Kindern erkennen

Der Fall zeige, "dass wir uns als Gesellschaft fragen müssen, warum junge Menschen zu solchen brutalen Verbrechen imstande sind". Wahlmann betonte: "Das Ziel muss sein, frühzeitig familiäre und persönliche Probleme von Kindern zu erkennen und Hilfen anzubieten, damit solche furchtbaren Taten verhindert werden."

Auch in Niedersachsen gab es Tötungsdelikte mit sehr jungen mutmaßlichen Tätern. Im Januar tötete in Wunstorf ein 14-Jähriger einen gleichaltrigen Nachbarsjungen. Im vergangenen Jahr hatte in Salzgitter ein damals 14-Jähriger ein 15-jähriges Mädchen getötet – der Junge wurde vom Landgericht Braunschweig wegen Mordes zu einer Jugendfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. An der Tat beteiligt war auch ein 13-jähriger Junge. Er konnte nicht angeklagt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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