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Hannover: Maskenverweigerer dreht auf Polizeiwache durch


Zweimal in zwölf Stunden gestoppt
Maskenverweigerer rastet auf Polizeiwache aus

Von t-online
12.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Die Polizei kontrolliert die Maskenpflicht am Hauptbahnhof Hannover (Archivbild): Ein 27-jähriger Maskenverweigerer ist dort ausgerastet.Vergrößern des BildesDie Polizei kontrolliert die Maskenpflicht am Hauptbahnhof Hannover (Archivbild): Ein 27-jähriger Maskenverweigerer ist dort ausgerastet. (Quelle: localpic/imago-images-bilder)
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Innerhalb kürzester Zeit hat die Polizei am Hauptbahnhof Hannover zweimal den selben Mann ohne Mund-Nasen-Schutz gestoppt. Auf der Polizeiwache schlug der Mann dann um sich.

In Hannover ist ein 27-jähriger Maskenverweigerer auf der Wache einer Polizeistation durchgedreht. Der Mann war bereits vorher aufgefallen: Innerhalb von zwölf Stunden leistete er gegen Polizeibeamte gleich zweimal Widerstand.

Zunächst war der Mann am Samstagabend gegen 22 Uhr von der Polizei am Hauptbahnhof Hannover kontrolliert worden – schon da trafen ihn die Beamten ohne Mund-Nasen-Schutz an.

Bei der Kontrolle durch die Beamten soll der Mann seine Fäuste geballt haben – und eine griffbereite Rasierklinge mit sich geführt haben. Die Polizei brachte ihn zur Dienststelle, dabei leistete er Widerstand. Nach Aufnahme der Personalien durfte er die Wache wieder verlassen.

Am Sonntagmorgen um 10 Uhr fiel der Mann am Hauptbahnhof Hannover erneut ohne Maske auf – und wurde wieder von der Polizei kontrolliert. Auf der Wache rastete er anschließend aus.

Demnach habe er sich so aggressiv gezeigt, dass die Polizisten ihn fesseln mussten. Zuvor soll er mit mehreren Kopfstößen versucht haben, die Beamten zu verletzen. Zudem habe er immer wieder in Richtung der Polizisten gespuckt.

Weil die Polizei vermutet hatte, dass der Randalierer Drogen genommen haben könnte, ordnete die Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme an. Ein Arzt entschied, den 27-Jährigen in eine psychiatrische Einrichtung zu bringen. Gegen ihn wird nun wegen zweifachen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ermittelt.

Verwendete Quellen
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