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Obdachloser vor Gericht: Angriff auf Sanitäter und andere


Schwerin
Obdachloser vor Gericht: Angriff auf Sanitäter und andere

Von dpa
01.03.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEin Relief über dem Eingang eines Gerichts stellt die Göttin Justitia mit verbundenen Augen dar. (Quelle: Carsten Koall/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Wegen Angriffen auf einen Rettungssanitäter und weitere Menschen muss sich ein 46-jähriger Mann seit Dienstag vor dem Landgericht Schwerin verantworten. Ihm wird mehrfache Körperverletzung vorgeworfen.

Bei verschiedenen Anlässen zwischen April 2020 und Mai 2021 soll er insgesamt sieben Menschen grundlos mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dazu gehörten eine Frau, die einem anderen Opfer des Mannes zur Hilfe kommen wollte, und ein Rettungssanitäter. Der Sanitäter wollte dem Angeklagten demnach aus dem Rettungswagen helfen. Zuvor war der Angeklagte angeblich bei einer Schlägerei in der Obdachlosen-Unterkunft in Schwerin, in der er lebte, am Kopf verletzt worden.

In einem weiteren Fall soll er kurz nacheinander zwei Mitbewohner der Unterkunft niedergeschlagen haben. Außerdem schlug er laut Anklage auf der Straße einer Frau ins Gesicht, die seine Frage nach einer Zigarette abschlägig beantwortet hatte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Angeklagte bei den Taten alkoholisiert.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe zum Prozessauftakt. "Mit diesen Geschehnissen habe ich nichts zu tun", sagte er. Auf Nachfrage erinnerte er sich dann doch, zumindest in zwei der Fälle eine gewisse Bedrohung durch die mutmaßlichen Opfer wahrgenommen zu haben. Er habe aber niemanden geschlagen, noch sei er geschlagen worden. Auch habe er keinerlei Alkohol getrunken. Seine zum Teil einschlägigen Vorstrafen bezeichnete er als ungerechtfertigt.

Der 46-Jährige berichtete weiterhin, dass ihm menschliche Nähe Stress bereite und er dann unter starken Zahnschmerzen leide. Er ist seit drei Monaten in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Im Falle einer Verurteilung droht ihm, dort auf Dauer eingewiesen zu werden. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

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