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Viele Regeln fallen weg: Maske und Test nur noch Empfehlung


Magdeburg
Viele Regeln fallen weg: Maske und Test nur noch Empfehlung

Von dpa
03.04.2022Lesedauer: 3 Min.
Medizinische MaskeVergrößern des BildesEin Mund-Nasenschutz liegt im Regen auf der Strasse. (Quelle: Christoph Schmidt/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Seit Sonntag sind in Sachsen-Anhalt die meisten Corona-Beschränkungen offiziell weggefallen - trotz einer nach wie vor hohen Sieben-Tage-Inzidenz. Die Landesregierung setzt an vielen Stellen auf Freiwilligkeit, mahnt allerdings zu Vorsicht.

Die Maskenpflicht gilt fortan nur noch im Gesundheitsbereich sowie im öffentlichen Nahverkehr. Damit ist Einkaufen wieder ohne den gewohnten Mund-Nasen-Schutz möglich. Auch in Restaurants und Freizeiteinrichtungen darf auf die Maske verzichtet werden. Die Landesregierung empfiehlt allerdings auch für diese übrigen Bereiche, weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf Mindestabstände zu achten und sich regelmäßig zu testen.

Ungeimpfte haben künftig auch ohne Test wieder Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Einen negativen Test beziehungsweise den Geimpft- oder Genesennachweis müssen nur noch Beschäftigte und Besucher in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas vorweisen. Dazu zählen etwa Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen erbringen, Asylbewerberunterkünfte, Gefängnisse sowie Pflegeeinrichtungen für Senioren und Menschen mit Behinderung.

Bis zum 24. April sind auch in den Schulen noch Tests vorgeschrieben. Bis zu den Osterferien soll an mindestens drei Tagen in der Woche auf das Coronavirus getestet werden. Danach wird das auf mindestens zwei Mal pro Woche reduziert.

Die Apothekerkammer in Sachsen-Anhalt rief die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, auch nach dem Ende der Maskenpflicht in den Apotheken einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. "Zu uns kommen Menschen mit Immunschwäche oder Ältere mit mehreren Erkrankungen. Sie müssen weiterhin so gut wie möglich geschützt werden", sagte Kammerpräsident Jens-Andreas Münch. Um die Versorgung mit Arzneimitteln nicht durch erhöhte Krankenstände zu gefährden, müsse zudem das Personal vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden.

Im Sinne des Hausrechts dürfen Ladeninhaber und Veranstalter die Regeln für einen Besuch bestimmen, beispielsweise zur Anzahl der maximal gleichzeitig Anwesenden. Sie können außerdem freiwillig auf zusätzliche Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten setzen.

Auch ein Kinobesuch ist grundsätzlich wieder ohne Maske und Test möglich. Viele Kinos in Sachsen-Anhalt behalten aber einige Hygienemaßnahmen bei. Dazu zählen unter anderem laut Central Kino Wittenberg und dem Burg Theater in Burg Abstände und freie Plätze zwischen den Gästegruppen im Saal. Empfohlen wird zudem unter anderem vom Puschkino in Halle auch weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske auf allen Wegen bis zum Einnehmen des Platzes. Ebenso bleiben Schutzwände zwischen Mitarbeitenden und Gästen oder ein intensiviertes Lüftungskonzept etwa in Häusern der Kinoketten Cinemaxx und Cinestar bestehen.

Die Corona-Inzidenz in Sachsen-Anhalt ist weiter rückläufig. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) betrug die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner und Woche am Sonntag 1468,5. Am Samstag hatte der Wert noch bei 1526,3 gelegen, am Freitag bei 1648,4. Bundesweit wurde am Sonntag ein Wert von 1457,9 verzeichnet.

Unterdessen mahnte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne eine verlässliche Beteiligung des Bundes bei der Finanzierung der Impfzentren an. "Unsere Forderung ist, dass sich der Bund wie bisher mit 50 Prozent an den Kosten beteiligt. Wir hoffen, dass es da am 7. April eine Einigung gibt", sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Aktuell beteiligt sich der Bund zur Hälfte an den Kosten der Impfzentren. Grimm-Benne warnte davor, dass der Bund den Anteil ab Juli womöglich auf 25 Prozent reduzieren könnte. Neben Corona-Schutzimpfungen sollen die Impfzentren nach dem Willen der Gesundheitsminister zusätzliche Aufgaben übernehmen.

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