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Keine kurzfristige Entscheidung: Klage gegen Klimastiftung


Schwerin
Keine kurzfristige Entscheidung: Klage gegen Klimastiftung

Von dpa
14.04.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesDie Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Schwerin/Berlin (dpa/mv)- Zu der Initiative der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in ihrem Klageverfahren gegen die umstrittene Klimastiftung MV ist vorerst keine Entscheidung zu erwarten. Das Verwaltungsgericht Schwerin habe am Mittwoch mitgeteilt, dass es wegen fehlender Dringlichkeit kurzfristig keine mündliche Verhandlung geben werde, hieß es von der DUH am Donnerstag in Berlin.

Der Prozessbevollmächtigte des Verfahrens begründete die Entscheidung laut Gerichtssprecher mit der noch ausstehenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald in einem parallelen Eilverfahren. Die zuständige Kammer sei zudem mit Corona-Verfahren befasst und habe kurzfristig keine freien Kapazitäten, fügte der Sprecher hinzu.

Die Umwelthilfe hatte bereits im Mai 2021 vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin gegen die Zulassung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV Klage eingereicht - dies sei laut DUH ein Missbrauch des Stiftungsrechts gewesen. Im Juli desselben Jahres folgte zudem eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht auf eine aufschiebende Wirkung für das Projekt Klimastiftung.

Nach dem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil am Landgericht Schwerin, dass die maßgeblich durch Geld aus russischen Gasgeschäften finanzierte Stiftung in erster Instanz zu detaillierten Auskünften über ihre Unterstützung der Gaspipeline Nord Stream 2 verurteilt hatte, wollte die Umwelthilfe ihre eigene Klage nochmals vorantreiben. Die Klage am Landgericht geht nun in die Berufung am Oberlandesgericht, geklagt hatte die Transparenz-Plattform "Frag den Staat".

Vom Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, Sascha Müller-Kraenner, hieß es am Donnerstag: "Wenn das Verwaltungsgericht Schwerin von Anfang an die offensichtlich rechtswidrige Gründung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV gestoppt hätte, dann wäre der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern der inzwischen eingetretene massive Reputationsschaden erspart geblieben."

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