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Mord statt Totschlag? Erneuter Prozess gegen 28-Jährigen


Deggendorf
Mord statt Totschlag? Erneuter Prozess gegen 28-Jährigen

Von dpa
19.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Passauer Prozess - WiederaufnahmeVergrößern des BildesDer Angeklagte steht im Verhandlungsaal im Landgericht. (Quelle: Armin Weigel/dpa/dpa-bilder)
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Zum zweiten Mal muss sich ein Mann aus dem Bayerischen Wald für den gewaltsamen Tod seiner Ex-Freundin einem Prozess stellen. Vor dem Landgericht Deggendorf hat am Dienstag das Wiederaufnahmeverfahren gegen den heute 28-Jährigen begonnen. In einem ersten Prozess vor dem Landgericht Passau war der Mann im November 2017 rechtskräftig wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Angeklagt ist der Mann jetzt - wie auch im ersten Verfahren - wegen Mordes. Als erste Zeugen waren die Eltern des Opfers geladen. Das Urteil wird Anfang Juni erwartet.

Der 28-Jährige hatte die Tötung der Frau, mit der er einen Sohn hat, im ersten Prozess gestanden. Unklar geblieben war, ob er sie im Schlaf umgebracht hatte - was das Mordmerkmal der Heimtücke bedeutet hätte. Die Richter verurteilten den Mann wegen Totschlags.

Die Tat im Herbst 2016 im niederbayerischen Freyung hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil der Angeklagte nach dem Tod seiner Ex-Freundin mit dem gemeinsamen Kind nach Spanien geflohen war und von dort Nachrichten an die Angehörigen schrieb und sich die Lebensdaten der jungen Frau auf den Oberarm tätowierte.

Dass der Fall erneut verhandelt wird, liegt an Falschaussagen, die zwei Zeugen im ersten Prozess zu Gunsten des Angeklagten gemacht und für die sie 2019 vor dem Amtsgericht Passau rechtskräftig verurteilt worden waren. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf beantragte daraufhin eine Wiederaufnahme. Das Landgericht kam zu dem Schluss, es sei nicht auszuschließen, dass die Richter ohne die Falschaussagen 2017 ein Mordurteil gesprochen hätten, und ließ die Wiederaufnahme zu.

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