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Demente Ehefrau getötet: Vier Jahre Haft für 71-Jährigen


Kassel
Demente Ehefrau getötet: Vier Jahre Haft für 71-Jährigen

Von dpa
06.05.2022Lesedauer: 3 Min.
Prozess gegen 71-Jährigen wegen TotschlagsVergrößern des BildesDer Verteidiger vom Angeklagten, Jörg von Kiedrowski. (Quelle: Swen Pförtner/dpa/dpa-bilder)
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Weil er seine schwer kranke, pflegebedürftige Frau getötet hat, hat das Landgericht Kassel am Freitag einen 71-Jährigen aus dem Werra-Meißner-Kreis wegen Totschlags zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte zu Beginn des Prozesses zugegeben, die damals 76-Jährige im August vergangenen Jahres mit einem Kissen erstickt zu haben. Die bettlägerige Frau litt unter anderem an Diabetes und Demenz. Sie war erst drei Tage vor der Tat als Pflegefall aus dem Krankenhaus in die eheliche Wohnung zurückgekehrt.

Ärzte hatten ihm geraten, seine Frau zunächst in Kurzzeit-Pflege zu geben. Das Paar, das seit 50 Jahren zusammen war, habe sich aber einst versprochen, den Partner zu Hause zu pflegen und nicht in ein Pflegeheim zu geben, schilderte der Angeklagte. Die Situation sei aber schlimmer gewesen als erwartet. Seine Frau habe unter anderem die Nahrungsaufnahme verweigert, Tabletten wieder ausgespuckt und ihn beschimpft. Schlaf sei nur stundenweise möglich gewesen.

Das alles habe ihm aber nichts ausgemacht, betonte der einstige Busfahrer. "Das habe ich aus Liebe gemacht." Ihm seien am Tatabend die Sicherungen durchgebrannt, weil seine Frau seit ihrer Rückkehr aus dem Krankenhaus Tag und Nacht mantraartig wiederholt habe, sie wolle zu ihrer - längst verstorbenen - Mutter und werde den gemeinsamen Hund des Paares mitnehmen. Das habe er nicht mehr ausgehalten. Nachdem er seine Frau getötet hatte, erstickte der Rentner den Hund mit einer Plastiktüte und versuchte, sich selbst das Leben zu nehmen.

Ein psychiatrischer Gutachter führte am Freitag aus, es handelte sich um keine Affekttat. Der Angeklagte habe keine Persönlichkeitsstörung und sei auch sonst nicht psychisch krank, erläuterte Jürgen Müller und schloss eine verminderte Straffähigkeit aus.

Die Anklage hatte wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert. Der 71-Jährige habe seine Frau gegen ärztlichen Rat zu Hause gepflegt, unterstrich Staatsanwältin Anna Böhme. Er sei gewiss überfordert gewesen. "Aber er hat sich jeden Tag aufs Neue bewusst dagegen entschieden, sich Hilfe zu suchen."

Die Verteidigung hatte für eine Strafmilderung und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung plädiert. Sein Mandant habe die Pflege seiner Frau als tiefe Verpflichtung empfunden, koste es was es wolle, sagte Rechtsanwalt Jörg von Kiedrowski. Er sei zuvor nie straffällig geworden, habe ein ruhiges, angepasstes Leben und eine harmonische Ehe geführt. Die Tat habe er nicht aus Boshaftigkeit gegenüber seiner Frau begangen, sondern aus Überforderung und Zermürbung. "Ich kann nur sagen, dass ich meine Frau noch liebe. Sie fehlt mir so", sagte der Angeklagte als letzte Worte vor der Urteilsverkündung.

Die 10. Strafkammer des Landgerichts hielt eine Strafmilderung für gerechtfertigt, jedoch nicht eine Bewährungsstrafe. Das Gericht stünde in dem Fall vor einer schweren Frage, sagte der Vorsitzende Richter Christian Geisler. Es handelte sich zwar nicht um eine Affekttat, jedoch um eine spontane Tat aus einem Gefühl der Überforderung heraus.

Der Angeklagte habe aufgrund eines Verpflichtungsgefühls gegenüber seiner Frau keine Handlungsalternativen zur Pflege durch ihn selbst gesehen. Den Versuch nach nur wenigen Tagen abzubrechen und damit sein Versprechen zu brechen, sei für ihn keine ernsthafte Alternative gewesen. Der 71-Jährige sei nicht vorbestraft, habe nicht aus einer feindlichen Gesinnung heraus gehandelt. Er sei geständig gewesen und habe Reue gezeigt. "Trotz allem hat der Angeklagte das Leben seiner Frau vorzeitig beendet", konstatierte Geisler.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

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