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Bundesgerichtshof bestätigt Lübecker Freispruch


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Bundesgerichtshof bestätigt Lübecker Freispruch

Von dpa
13.12.2021Lesedauer: 1 Min.
BundesgerichtshofVergrößern des BildesHinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof steht vor dem Bundesgerichtshof. (Quelle: Uli Deck/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der Freispruch eines Mannes in einem mehr als 25 Jahre zurückliegenden Mordfall war rechtens. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revisionsanträge von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegen das Urteil des Lübecker Landgerichts zurückgewiesen, heißt es in der am Montag veröffentlichten Entscheidung des BGH vom 10. November. Die Lübecker Richter hatten den aus Litauen stammenden Mann im November 2020 von dem Vorwurf freigesprochen, mehr als 25 Jahre zuvor einen 44 Jahre alten Gebrauchtwagenhändler in Lübeck erstochen und ihm umgerechnet etwa 10.200 Euro geraubt zu haben.

Der 5. Strafsenat des BGH begründete seine Entscheidung damit, dass es zwar mehrere Aspekte gegeben habe, die für die Täterschaft des Angeklagten gesprochen hätten. Es habe aber auch zahlreiche entlastende Gesichtspunkte gegeben, so dass der Angeklagte nach dem Grundsatz "In dubio pro reo" freizusprechen gewesen sei.

Die Lübecker Richter hatten den Freispruch damals damit begründet, dass die Schuld des Angeklagten nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen sei. Der damalige Angeklagte hatte stets versichert, mit der Tat nichts zu tun zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen eine lebenslange Haftstrafe beantragt, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

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