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BGH bestätigt Haftstrafe für Rechtsterroristin aus Franken


Karlsruhe
BGH bestätigt Haftstrafe für Rechtsterroristin aus Franken

Von dpa
01.04.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Eine Rechtsextremistin aus Franken, die Drohschreiben verschickt und einen Anschlag geplant hatte, ist rechtskräftig zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Freitag mit, dass die Revision der Frau verworfen wurde. Die Überprüfung des Urteils des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) von Ende Juli 2021 habe "keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben". (Az. 3 StR 13/22)

Die Heilpraktikerin hatte laut OLG-Urteil zwischen Dezember 2019 und März 2020 Grußkarten mit Drohungen an einen fränkischen Landrat, einen Bürgermeister, eine türkisch-islamische Gemeinde und einen Flüchtlingshilfe-Verein geschickt. Fast allen Schreiben legte sie Patronenmunition bei. Später hatte sie nach Überzeugung der Richter einen tödlichen Anschlag auf Repräsentanten des Staates oder Menschen muslimischen Glaubens geplant. Die bei Urteilsverkündung 55-Jährige hatte sich bereits eine Anleitung für eine "Benzinhandbombe" und sämtliche Bestandteile besorgt, als sie im September 2020 festgenommen wurde. Verurteilt wurde sie unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

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