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Miesbacher Sparkassenaffäre: Rätsel um "Hirschtuch"


München
Miesbacher Sparkassenaffäre: Rätsel um "Hirschtuch"

Von dpa
07.04.2022Lesedauer: 3 Min.
Miesbacher Sparkassenaffäre erneut vor GerichtVergrößern des BildesGeorg Bromme (r), Ex-Vorstandschef der Kreissparkasse, unterhält sich mit seinem Anwalt Robert Jofer (l). (Quelle: Peter Kneffel/dpa/dpa-bilder)
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Man habe bei der Vertiefung in die Akten gerätselt, was wohl ein "Hirschtuch" sei, wendet sich die Vorsitzende Richterin neugierig an den Angeklagten. "Um was handelt es sich da? Das wüssten wir gerne." Des Rätsels Lösung liefert der Ex-Vorstandschef der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, Georg Bromme, gern: "Es war ein Damengeschenk." Denn: "Auch Damen waren natürlich Kunden."

Die Geschenke, derentwegen sich Bromme erneut vor Gericht verantworten muss, seien an wichtige und finanzkräftige Kunden der Sparkasse gegangen. Nach mehreren Terminabsagen hat am Donnerstag der neue Prozess um die Miesbacher Sparkassenaffäre begonnen. Auf der Anklagebank hat außer Bromme der frühere CSU-Landrat und ehemalige Aufsichtsratschef Jakob Kreidl Platz genommen. 2019 hatte das Landgericht beide wegen Untreue zu eineinhalb Jahren beziehungsweise elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Damals ging es unter anderem um Geburtstagsfeiern, Geschenke und luxuriöse Reisen - finanziert von der Sparkasse. Schlossbesichtigungen, Drei-Gänge-Menüs mittags, Fünf-Sterne-Hotels abends, Wein für Hunderte Euro die Flasche und ein "James-Bond-Ausflug" auf einen Schweizer Berg: Es war eine schier nicht enden wollende Liste von Ausgaben auf Kosten der Sparkasse, die die Richter am Donnerstag abwechselnd mehrere Stunden vortrugen und über die schon 2019 geurteilt worden war.

Bromme und die Staatsanwaltschaft hatten damals gegen das Urteil Revision eingelegt. Die Anklage wollte Bromme damals hinter Gitter bringen. Dieser wiederum möchte eine mildere Strafe. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte dann im vergangenen Sommer weitgehend die Urteile des Landgerichts, änderte sie aber in einzelnen Punkten ab.

So geht es nun erneut um Geschenke für Kreidls Büro und an Kollegen aus dem Verwaltungsrat und dem Vorstand. Der BGH hatte hier Freisprüche des Landgerichts aufgehoben: Diese Präsente seien nicht nach außen gerichtet gewesen, sondern intern an die Leitungsorgane der Kreissparkasse, hieß es zur Begründung. Anders als Spenden konnten sie so laut BGH nicht zur Förderung des Ansehens der Kreissparkasse dienen.

Die Sparkasse verschenkte an verschiedene Empfänger etwa Manschettenknöpfe, Hirschhornmesser, Schirme, gelegentlich eines jener Hirschtücher. Eine silberne Foto-Dose und teure Schreibutensilien sowie ein Montblanc-Füllhalter landeten auf Kreidls Schreibtisch. Dieser Füller, so Kreidl, sei für den Eintrag ins Goldene Buch gedacht gewesen - etwa Kardinal Reinhard Marx habe ihn zu diesem Zweck in Händen gehabt. "Das kann man nicht mit einem Kugelschreiber für 50 Cent machen", sagt Kreidl. "Ich habe das nie als mein Eigentum betrachtet."

Nie habe er auch etwas mit nach Hause genommen - außer einem Koffer, der immer noch verstaubt bei ihm stehe und den er gerne einmal mit ins Gericht bringen könne. "Bitte glauben Sie mir", flehte der 69-Jährige das Gericht immer wieder an. "Sie können mir wirklich glauben, hohes Gericht!" Hätte er nur im Mindesten geahnt, dass die Präsente Grenzen verletzten, hätte er sie nie angenommen. Er sei nun schon mehrfach bestraft. Er habe alle Ämter verloren und Bezüge eingebüßt, seit acht Jahren komme er nicht zur Ruhe.

Die Geschenke stehen im Mittelpunkt des neuen Prozesses - vergleichsweise geht es dabei um geringe Summen. Die Präsente seien an große Kunden gegeben worden und aus einer Sicht angemessen gewesen, betonte Bromme, der wie früher im Janker ins Gericht kam. Und zu den von der Anklage aufgelisteten Blumensträußen wolle er anmerken, "dass das keine Sträuße waren". "Das waren Einzelblumen." Zwei Rosen oder Nelken zum Beispiel. "Ich selbst hatte eine ganz kleine Vase, die war auch ganz eng - da ging gar nicht viel rein."

Auch mit Spenden anlässlich eines Naturschutzprojekts für Steinadler muss sich das Gericht erneut befassen - sie ließen nach Ansicht des BGH keinen unternehmerischen Zweck erkennen. Bromme erklärte, die Beobachtung der Steinadler habe intensiviert werden sollen, man habe eine Umweltstiftung geplant. "Und Aushang für die Umweltstiftung wird der Steinadler."

Das Landgericht hatte schon 2019 einige Anklagepunkte fallen gelassen. Anstatt eines damals von der Staatsanwaltschaft veranschlagten Gesamtschadens von 1,25 Millionen Euro ging es nur von rund 250.000 Euro aus. Der BGH hatte anders als das Landgericht teure Entenessen auf der Weißachalm zum Abschluss von Landrätetreffen auf Kosten der Sparkasse nicht als Untreue gewertet, da sie dem Erfahrungsaustausch dienten. Hier hatte der BGH die Angeklagten freigesprochen. Für den neuen Prozess sind Termine bis Mitte Mai angesetzt.

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