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Freispruch für Kieler Staatsanwältin rechtskräftig


Leipzig
Freispruch für Kieler Staatsanwältin rechtskräftig

Von dpa
19.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Statue der Justitia mit Waage und SchwertVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der Freispruch gegen die frühere Tierschutzdezernentin der Kieler Staatsanwaltschaft vom Vorwurf der vorsätzlichen Rechtsbeugung ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig verwarf die Revision der Kieler Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch, bestätigte eine Sprecherin des BGH am Donnerstag auf Anfrage. Der 5. Strafsenat traf die Entscheidung demnach am Vortag in mündlicher Verhandlung. (Az: 5 Str 39/21)

Das Kieler Landgericht hatte die im Tierschutz engagierte promovierte Juristin im August 2020 in zehn Fällen freigesprochen. Demnach konnte sich das Gericht keine ausreichende Sicherheit verschaffen, dass die Staatsanwältin bei dem Notverkauf beschlagnahmter Tiere bewusst das Recht gebeugt habe. Vielmehr war die 46-Jährige demnach womöglich arglos in ihrem Handeln. (Az.: 7 KLs 6/17 - 315 Js 18711/14)

Das Vorgehen der Staatsanwältin mit Beschlagnahmungen hunderter Tiere hatte massiven Protest betroffener Tierhalter und Landwirte ausgelöst, der auch das schleswig-holsteinische Justizministerium erreicht hatte. Die Juristin hatte zwar Fehler eingeräumt, den Vorwurf der Rechtsbeugung aber bestritten.

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe, die die Ermittlungen führte, hatte dagegen von 2011 bis 2014 fünf von zehn angeklagten Fällen von Rechtsbeugung für erwiesen gehalten und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren beantragt. Demnach hatte die vorläufig vom Dienst enthobene Beamtin bewusst die Rechte von Tierhaltern verkürzt und ihnen das gesetzliche Recht auf Widerspruch vorenthalten.

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