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Mann drohte, Kita "in die Luft zu jagen": Prozess in Köln beginnt


Prozess vor Kölner Landgericht
Mann drohte, Kita "in die Luft zu jagen"

Von t-online, fe

16.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Bereich um eine Kita im Kölner Stadtteil Riehl wurde weiträumig abgesperrt.Vergrößern des BildesPolizeiabsperrung am Tatort (Archivbild): Vor dem Landgericht startet der Prozess gegen einen 54-Jährigen. (Quelle: Sascha Thelen/TNN/dpa./dpa)
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Im November 2021 drohte ein Mann damit, eine Bombe in einer Kölner Kita zu zünden. Nun beginnt gegen den womöglich psychisch Kranken der Prozess.

Freitag, der 19. November 2021: Gegen 15.30 Uhr geht ein Notruf bei der Kölner Polizei ein. Er wird aus einer Kindertagesstätte heraus getätigt, am Apparat ist eine Erzieherin. Ein Mann sei in die Kita in der Straße "An der Flora" in Riehl eingedrungen und drohe damit, die Einrichtung "in die Luft zu jagen." In seinem Rucksack befänden sich elektronische Geräte und Kabel.

Die Polizei rückt umgehend aus, sperrt das Areal ab, während die Kinder aus der Kita und in Sicherheit gebracht werden. Zwei Stunden später wird der Mann von einem Sondereinsatzkommando der Polizei festgenommen. Er wehrt sich nicht, die Beamten konnten ihn dazu bringen, die Kita freiwillig zu verlassen. Bombenentschärfer der Bundespolizei untersuchen den Inhalt seines Rucksacks, der sich als harmlos herausstellt. Entgegen seiner Aussagen hatte der Mann keinen Sprengsatz bei sich.

Mann handelte im Zustand "paranoider Schizophrenie"

Das Motiv des Mannes bleibt zunächst unklar, am Montag beginnt vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen den heute 54-Jährigen wegen Bedrohung. Es steht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum. Während er die Kita betreten und mit dem Zünden einer Bombe gedroht hat, soll er sich im Zustand einer paranoiden Schizophrenie befunden haben.

Wie t-online berichtete, habe sich der "Verdacht einer psychischen Erkrankung" bereits nach der Festnahme durch Aussagen des Beschuldigten ergeben. Zudem war er der Polizei schon vor der Bombendrohung ausgefallen. 22 Male wurde er im Vorfeld bereits rechtskräftig verurteilt, wie ein Auszug aus dem Bundeszentralregister zeigte. Die erste Verurteilung erfolgte 1991 – unter den Straftaten, die der Mann beging, sollen Straßenverkehrs,- Vermögens und Körperverletzungsdelikte sein.

Der Prozess gegen den Kölner ist auf fünf Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird am 10. März erwartet.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • presseportal.de: Mitteilung der Polizei Köln vom 19. November 2021
  • presseportal.de: Mitteilung der Polizei Köln vom 19. November 2021
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