Entscheidung zur Sperrzeit Urteil aus Berlin weckt Gastro-Hoffnung am Brüsseler Platz

Wie auch in Köln gehen Gastronomen in Berlin gegen eine Sperrzeit für die Außengastro vor. Ein Gerichtsurteil aus der Hauptstadt weckt nun Hoffnungen in Köln.
Ein aktuelles Gerichtsurteil aus Berlin lässt die Gastronomen am Brüsseler Platz aufhorchen. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte der Stadt recht gegeben, die Außenbereiche der Lokale am Platz ab 22 Uhr schließen zu dürfen. Das Berliner Verwaltungsgericht hingegen hat in einem ähnlichen Fall zugunsten der Gastronomie entschieden.
Das Bezirksamt Berlin-Pankow wollte der Bar "Schwarzsauer" in der Kastanienallee verbieten, nach 22 Uhr Gäste im Außenbereich zu bedienen, nachdem sich ein Anwohner über Lärm beschwert hatte. Das Verwaltungsgericht aber kippte diese Entscheidung, das Lokal darf auch weiterhin Gäste in der Außengastronomie nach 22 Uhr bewirtschaften. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass in einem lebendigen Stadtteil ein gewisser Lärmpegel hingenommen werden muss – es handle sich um typische Belastungen für das Leben in einer Großstadt.
Kölner Brauerei Verband sieht "klare Ungleichbehandlung"
In Köln setzt sich der Kölner Brauerei Verband dafür ein, dass die Lokale am Brüsseler Platz im belgischen Viertel ebenfalls nach 22 Uhr noch ihre Außengastronomie nutzen dürfen. "Das Urteil aus Berlin macht deutlich, dass Stadtleben und Außengastronomie zusammengehören", sagt Christian Kerner, der Geschäftsführer des Verbands. "Gerade in urbanen Vierteln kann man nicht erwarten, dass es ab 22 Uhr still ist. Wer mitten in der Stadt wohnt, muss auch mit Leben vor der Tür rechnen."
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Trotz Beschwerden seitens des Verbands und der Gastronomen will die Stadtverwaltung in Köln an der Sperrzeit von 22 Uhr festhalten, bemängelt Kerner. Der Brauerei Verband fordert, dass die Außengastronomie am Brüsseler Platz mindestens bis 23.30 Uhr geöffnet bleiben darf. Auf der Aachener Straße in der Nähe ist der Betrieb der Außenbereiche bis Mitternacht erlaubt – in den Augen des Verbands eine "klare Ungleichbehandlung", für die es keine sachliche Begründung gebe.
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Brüsseler Platz: Alkoholverbot und Sperrfrist
Auch zieht der Verband ein Beispiel aus Mainz heran. In der rheinland-pfälzischen Stadt darf die innerstädtische Außengastronomie an den Wochenenden in den Sommermonaten bis 24 Uhr geöffnet bleiben.
Währenddessen fühlten sich die Kölner Gastronomen "zu Unrecht für Lärm verantwortlich gemacht, der vor allem durch Gruppen mit mitgebrachten Getränken entsteht", so Kerner weiter. Um dem vorzubeugen, hat die Stadt Köln auch ein Alkoholverbot auf dem Brüsseler Platz eingerichtet. Dennoch seien die Gastronomen am Platz durch die Sperrfrist für die Außenbereiche weiterhin die Leidtragenden.
- Pressemitteilung des Kölner Brauereiverbans vom 4. August 2025 (per E-Mail)
- Eigene Recherche