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"Ich kann nicht mehr" – Bewährungsstrafe für drei Vergewaltiger


Drei Männer in Köln verurteilt
Partynacht endete mit Vergewaltigung

Von Johanna Tüntsch

17.12.2020Lesedauer: 4 Min.
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Das Kölner Landgericht: Drei junge Männer sind wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.Vergrößern des Bildes
Das Kölner Landgericht: Drei junge Männer sind wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. (Quelle: Johanna Tüntsch/Symbolbild)

Ein Party-Abend mit Alkohol und Drogen endete vor Gericht: Drei Männer nötigten eine 25-jährige Frau zum Sex. Nun wurden die drei wegen Vergewaltigung verurteilt.

Ein Lehrstück über den Kontrollverlust, den Drogen und ein Übermaß an Alkohol hervorrufen können, ist ein Verfahren, das am Donnerstag vor dem Kölner Landgericht endete. Angeklagt waren drei junge Männer, die im April 2018 gemeinsam in Leichlingen bei Leverkusen eine Frau vergewaltigt haben, die nachts nach einem Barbesuch mit ihnen nach Hause kam. Nun wurden sie dafür zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem soll jeder von ihnen 1.000 Euro an die Opferhilfsorganisation "Weißer Ring" bezahlen. Die Geschädigte trat im Verfahren als Nebenklägerin auf.

Alle drei schilderten ein von Kindheit an absolut bürgerliches Umfeld mit soliden Familien-, Arbeits- und Wohnverhältnissen. Einer von ihnen (27) lebte zur Tatzeit noch im Elternhaus, der zweite (28) war seit mehreren Jahren in einer festen Beziehung und erst kurz vorher mit seiner Freundin zusammengezogen.

Ein Gramm Koks über den Tag

Am Tag der Tat hatten sie sich morgens zum Angeln getroffen, dann im Stadion ein Fußballspiel besucht und im Zuge dessen bereits einige Biere getrunken, so der 28-Jährige. Den Abend über trank man weiter, ging in eine Bar, und beide Männer teilten sich gemeinsam über Nachmittag und Abend hinweg ein Gramm Kokain.

In der Bar trafen sie auf den dritten Angeklagten (ebenfalls 28), der sich ausschließlich an Alkohol hielt. Seit Beginn seiner Berufstätigkeit als Pfleger in einer Entzugsstation habe er von Drogen konsequent die Finger gelassen, erklärte er: "Ich hätte das sonst paradox gefunden." Um den Umgang mit Alkohol in Grenzen zu halten, hatte er ebenfalls eine Strategie: "Wenn ich ausgehe, nehme ich 30 Euro mit. Wenn das weg ist, ist es weg."

Im Taxi machte sie sexuelle Anspielungen

So weit, so alltäglich. Warum also klingelte beim jüngsten der drei Männer, damals 24, einige Tage später die Polizei, durchsuchte die Wohnung und nahm sein Handy zur weiteren Ermittlung mit?

Hier war offenbar eins zum anderen gekommen. Das berauschte Trio lernte in der Bar eine damals 25-Jährige kennen, auch sie stark alkoholisiert, die von ihrer Mitbewohnerin versehentlich ausgesperrt worden war und nun einen Platz zum Schlafen suchte. So landete sie mit den Männern in einem Taxi, wo sie ihnen eindeutige Avancen machte: "Sie sagte, dass sie gut blasen könne, sie werde die drei so richtig fertig machen", zitierte der Vorsitzende Richter aus der Aussage des Taxifahrers.

Im Haus begann dann eine Tändelei zwischen ihr und dem Pfleger, bei der es zum Oralverkehr und schließlich auch zum Geschlechtsverkehr kam. Die beiden anderen Männer mischten sich nach und nach ebenfalls ins Geschehen, berührten die Frau und nötigten sie zum Oralverkehr.

Männer drehten in der Tatnacht Videos

Mit ausführlichen Geständnissen räumten die drei Angeklagten die Taten ein und zeigten sich betroffen: "Mich hat das traumatisiert. Ich habe seitdem überhaupt nichts mehr mit Frauen gehabt", so einer von ihnen.

Maßgeblich für die Strafzumessung der Kammer waren Videos, die die Männer selbst gedreht hatten. Sie wurden während des Verfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgewertet. "Weil die Videos in weiten Teilen Freiwilligkeit suggerieren, hat das Geständnis einen hohen Wert", würdigte Benjamin Roellenbleck, Vorsitzender Richter der 13. Strafkammer am Kölner Landgericht: "Die Videos führen zu einer anderen Betrachtungsweise als die Aussage der Nebenklägerin." Von "lustvollen Geräuschen" war in seiner Schilderung die Rede, vom Lachen der Frau – und von Sätzen, die zu einem Vergewaltigungsopfer nicht passen, sondern eher auf freiwilligen Oralsex hindeuten.

Einvernehmlicher Sex wurde zur Straftat

Zumindest am Anfang sei für jenen Angeklagten, der zuerst mit ihr intim wurde, nicht erkennbar gewesen, dass sie das nicht gewollt habe. Die Straftat, so der Richter, habe aber begonnen, als der Mann den Sex fortsetzte, nachdem die Frau gesagt hatte: "Ich kann nicht mehr." Der 28-Jährige hatte in seiner Einlassung gesagt: "Mein Eindruck war, dass sie mich nett fand. Ich habe das Nein nicht auf mich bezogen", sondern er habe gedacht, sie meine den zweiten Mann, der von ihr oral befriedigt werden wollte. Während der Vorsitzende die Abläufe des Abends zusammenfasste, wischte er sich die Augen und verbarg schließlich das Gesicht beschämt in den Händen.

Gewalt, wenn auch "am unteren Rand", so Roellenbleck, sei ins Spiel gekommen, als einer der Männer der Frau den Mund zuhielt und "Halt’s Maul" sagte. Auch ein "Nein" zum Oralverkehr mit einem der anderen sei ignoriert worden. So habe sich jeder der Männer in unterschiedlicher Weise der Vergewaltigung schuldig gemacht. "Sie haben letztlich ausgenutzt, dass die Nebenklägerin relativ alkoholisiert war", so Roellenbleck. Für die Männer spreche aber, dass sie seither nicht wieder straffällig wurden und dass jeder von ihnen im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleiches der Frau 3.000 Euro zahlte.

In Anbetracht der Videos sei die Kammer sich einig, dass hier ein Abend "irgendwie aus dem Ruder gelaufen" sei. Alkohol- und drogenbedingte Enthemmung habe eine Rolle gespielt. Klar sei aber: "Das ist keine gemeinschaftliche Vergewaltigung, wie man sie sich landläufig vorstellt: Drei Männer fallen über eine wehrlose Frau her – das ist so nicht gewesen. Sie haben es verdient, sich zu bewähren."

Verwendete Quellen
  • Besuch der Gerichtsverhandlung
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