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Corona in NRW: Was bedeutet der hohe Inzidenzwert für neue Maßnahmen?


Notbremse unklar
Was gilt ab welchem Inzidenzwert in NRW?

Von t-online, lka

Aktualisiert am 15.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Fußgänger in der Innenstadt Köln (Archivbild): Die NRW-Lösung für Maßnahmen bei hohen Inzidenzen ist nicht einheitlich.Vergrößern des BildesFußgänger in der Innenstadt Köln (Archivbild): Die NRW-Lösung für Maßnahmen bei hohen Inzidenzen ist nicht einheitlich. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
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Nordrhein-Westfalen hat kürzlich seine Corona-Maßnahmen gelockert. Doch laut Experten hat die dritte Welle begonnen und die Inzidenzzahlen steigen stark an. Es stellt sich die Frage, ab welchem 7-Tage-Wert welche Regeln gelten.

Der Inzidenzwert hat in Köln und anderen Regionen in NRW die kritische 100er-Marke überschritten. Was bedeutet das nun für die geplanten Lockerungsmaßnahmen? Grundsätzlich gilt: Wenn die NRW-Inzidenz mehr als drei Tage deutlich über der 100 liegt, greift eine sogenannte Notbremse. Das heißt, in diesem Fall müssen wieder die Lockdown-Regeln eingehalten werden, die vor den ersten Öffnungsschritten am 8. März galten.

Allerdings sind die Regeln für einzelne Kreise und kreisfreie Städte nicht eindeutig und einheitlich. "Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, prüfen die Erforderlichkeit über diese Verordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen und können diese im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anordnen. Die angeordneten Maßnahmen sind im Hinblick auf die Erforderlichkeit fortlaufend zu überprüfen.", heißt es seitens des Landes NRW.

Notbremse soll in NRW nicht automatisch greifen

Anders gesagt: Bei einem Inzidenzwert von über 100 gibt es für Städte und Kreise in NRW keine automatische Rückkehr zu den Lockdown-Regelungen. Sie können selbst entscheiden, ob Verschärfungen erforderlich sind oder nicht.

Der Wert steigt seit drei Tagen deutlich, doch die Notbremse soll in Nordrhein-Westfalen nicht automatisch greifen. So zitiert der WDR einen Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums. Es müsse zunächst geprüft werden, welche Umstände zu der hohen Inzidenz geführt hätten. Ein Grund dafür seien die vielen Tests, die seit Beginn der Woche theoretisch möglich seien. Doch Schnelltests und Selbsttests sind offenbar landesweit schwer zu bekommen. Der Sprecher: "Wenn alleine durch die vielen zusätzlichen Testungen bei einem ansonsten stabilen Infektionsgeschehen die Zahlen steigen, muss man das bei den weiteren Bewertungen mit einbeziehen. Denn der MPK Beschluss wollte mit der Notbremse ja auf ein steigendes Infektionsgeschehen reagieren."

Diese Inzidenzwerte werden aktuell als Maßstab genommen

Der Öffnungsplan für NRW sieht bisher Folgendes vor: Ab dem 8. März durften Einzelhandel, Zoos, Museen und Einrichtungen für kontaktfreien Außensport eingeschränkt wieder öffnen. Im Inzidenz-Bereich zwischen 50 und 100 dürfen sie mit Terminbuchung und limitierten Besucherzahlen auch weiterhin geöffnet bleiben.

Ab dem 22. März sollten bei einem Wert von unter 50 auch Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos sowie Außengastronomie nachziehen. Bewegt sich die Inzidenz allerdings zwischen 50 und 100, sind Terminbuchungen und Schnell- und Selbsttests erforderlich.

Ab dem 5. April sieht der Plan vor, bei einer Inzidenz von unter 50 Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit maximal 50 Teilnehmenden und Sport innen zu erlauben. Zwischen 50 und 100 ist Sport innen kontaktfrei und außen mit Kontakt erlaubt. Im Einzelhandel darf sich ein Kunde pro 10-20 Quadratmetern bewegen.

Sollten einzelne Regionen in NRW "nachhaltig und signifikant" unter den Wert von 50 gelangen, können sie "im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen, inwieweit Reduzierungen der in dieser Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen erfolgen können", heißt es in der Verordnung.

Verwendete Quellen
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