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Köln: 67-Jährige sperrte tagelang Tochter ein – Vater erstochen


"Hatte tierische Angst vor ihr"
67-Jährige sperrte Tochter ein – vor zehn Jahren erstach sie den Vater


Aktualisiert am 08.10.2021Lesedauer: 3 Min.
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Die Angeklagte neben ihrer Verteidigerin Monika Troll: Erst 2019 war die 67-Jährige aus einer langjährigen Haft entlassen worden.Vergrößern des Bildes
Die Angeklagte neben ihrer Verteidigerin Monika Troll: Erst 2019 war die 67-Jährige aus einer langjährigen Haft entlassen worden. (Quelle: Johanna Tüntsch)

Wegen Freiheitsberaubung hat das Kölner Amtsgericht eine 67-Jährige verurteilt. Eines der beiden Opfer war ihre Tochter – die erst vor zehn Jahren hatte zusehen müssen, wie ihre Mutter den Vater erstach.

"Bemerkenswert ist die hohe Rückfallgeschwindigkeit", befand die Richterin: Das Kölner Amtsgericht hat eine 67-Jährige verurteilt, die erst 2019 nach einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten aus dem Gefängnis entlassen worden war. Sie hat nach Ansicht des Gerichts ihre Tochter und deren Lebensgefährten im Februar 2020 mindestens 24 Stunden lang in ihrer Wohnung eingesperrt.

Damit habe sie sich der Freiheitsberaubung schuldig gemacht, so die Richterin. Sie verurteilte die Seniorin zu einer Geldstrafe. So hatte es der Staatsanwalt beantragt und der Angeklagten zur Last gelegt: "Sie hat die Angst und das Trauma ihrer Tochter ausgenutzt."

Über der Vorgeschichte der Familie liegt ein dunkler Schatten. Die Seniorin wurde 2012 wegen Totschlags an ihrem Ehemann verurteilt. "Seitdem ist das Verhältnis sehr schwer", so die inzwischen 30-jährige Tochter. Im Februar 2020 habe sie, gemeinsam mit ihrem Partner, dennoch die Mutter besucht.

Dabei sei ein Streit ausgebrochen: Ihre Mutter habe über ihren Partner gesagt dass er "genau so eine Lusche" wie ihr Vater sei. "Meinen Vater hat sie 2011 mit einem Küchenmesser abgestochen. Ich wollte ihn noch retten, aber er ist leider verstorben." Diese Erinnerung sei in ihr hochgekommen und habe sie daraufhin nahezu gelähmt: "Ich hatte Angst, dass sie meinen Lebensgefährten auch abstechen würde."

"Ich hatte tierische Angst vor ihr"

Dieser hatte dem Wutausbruch der Mutter, deren Vorgeschichte er kannte, ebenfalls nicht viel entgegenzusetzen: "Sie sagte, dass sie mich aus dem Fenster werfen wollte und ging mit der Gießkanne auf mich los. Ich hatte tierische Angst vor ihr." Er habe noch gesagt, dass er nach Hause wolle, die Angeklagte habe das jedoch abgelehnt – und die Tür abgeschlossen sowie den Schlüssel in die Tasche gesteckt. Daraufhin habe er keinen Widerstand mehr geleistet und sich zurückgezogen.

"Ich bin der Meinung, dass die Sache mit meinem Mann hier gar nicht hergehört. Da werde ich mich noch gerichtlich zu äußern", kündigte die Angeklagte an und kommentierte über ihre Tochter: "Die schießt den Vogel ab, die geht nicht arbeiten!"

Die junge Frau ist, genauso wie ihr Partner, geistig beeinträchtigt und in einer Einrichtung für betreutes Wohnen untergebracht. Die Betreuerinnen des Paares wurden im Verfahren als Zeuginnen gehört. Beide beschrieben, dass die jungen Leute nach dem Vorfall extrem aufgewühlt gewesen seien und die Tat in etwa so geschildert hatten, wie sie nun auch vor Gericht rekonstruiert wurde.

Nebenklage-Anwältin: "Bekanntes Phänomen"

Verteidigerin Monika Troll plädierte dennoch auf Freispruch: Ihrer Ansicht nach hätte das junge Paar die Angeklagte im Falle einer Freiheitsberaubung leicht überwältigen können, da sie ihr körperlich überlegen seien.

Dagegen argumentierte Monika Müller-Laschet als Anwältin der Nebenklage: "Der Fall ist ein gutes Beispiel dafür, wie weit man mit Todesangst kommen kann. Es ist ein wohlbekanntes Phänomen, dass die Ausübung von Druck weiterreicht, auch wenn es vermeintlich die Möglichkeit gibt, sich davon zu befreien." Über die Angeklagte sagt sie: "Es ist ihr gelungen, beide in Panik zu versetzen. Ich kann mir vorstellen, das war die Hölle."

Ähnlich sah es auch die Richterin: "Die Geschädigten haben sich nicht in der Lage gefühlt, sich zur Wehr zu setzen." Sie verurteilte daher die vorbestrafte Frau zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Hauptverhandlung
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