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Gericht spricht Teilnehmer von AfD-Veranstaltung frei


Köln
Gericht spricht Teilnehmer von AfD-Veranstaltung frei

Von dpa
11.03.2022Lesedauer: 1 Min.
GerichtsaktenVergrößern des BildesEin Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. (Quelle: Christian Charisius/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das Kölner Landgericht hat den Teilnehmer einer AfD-Veranstaltung, der mit seinem Auto einen Gegendemonstranten angefahren haben soll, vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. In erster Instanz war der 25-Jährige unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht noch zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Doch die Richter am Landgericht gingen im Berufungsverfahren davon aus, dass der Gegendemonstrant dem angeklagten Studenten im April 2019 eher auf die Motorhaube gesprungen war, als dass er von diesem angefahren wurde. "Er hätte auch zur Seite springen können", sagte der Richter.

Anders als das Amtsgericht konnte das Landgericht eine Bedrohungslage für den Angeklagten durch die Gruppe nicht ausschließen. Die Gegendemonstranten hätten provozierend langsam die Fahrbahn überquert, was eine Nötigung gewesen sei, der der Angeklagte mit Notwehr habe begegnen dürfen.

"Sie können sicher sein, dass uns die Entscheidung sehr schwer gefallen ist. Es handelt sich ohne Zweifel um einen Grenzfall", sagte der vorsitzende Richter der 7. Kleinen Strafkammer in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Revision beim Oberlandesgericht Köln ist möglich.

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