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Kölner Erzbistum verteidigt Millionen-Zahlung für Priester


"Keine Kirchensteuergelder"
Erzbistum verteidigt Millionenzahlung für überschuldeten Priester

Von dpa
Aktualisiert am 19.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Der Kölner Dom gesehen von Osten aus (Symbolbild): Das Erzbistum Köln sein umstrittenes Vorgehen im Fall eines überschuldeten Priesters.Vergrößern des BildesDer Kölner Dom gesehen von Osten aus (Symbolbild): Das Erzbistum Köln sein umstrittenes Vorgehen im Fall eines überschuldeten Priesters. (Quelle: Panama Pictures/imago-images-bilder)
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Das Erzbistum Köln hat die umstrittenen Millionen-Zahlungen für einen überschuldeten Priester verteidigt und versichert: Es wurden keine Kirchensteuergelder verwendet. Wer der Priester ist, könne man nicht verraten.

Das Erzbistum Köln hat sein umstrittenes Vorgehen im Fall eines überschuldeten Priesters verteidigt: Es habe sich hier um eine akute und völlig außergewöhnliche persönliche Notlage gehandelt, teilte das Erzbistum am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur mit. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes könne man nicht ins Detail gehen, aber es lägen keine Erkenntnisse vor, dass es sich bei den Schulden des Priesters um Spielschulden gehandelt habe.

In der vergangenen Woche war durch eine Recherche des "Kölner Stadt-Anzeiger" bekannt geworden, dass das Erzbistum Köln insgesamt 1,15 Millionen Euro für einen überschuldeten Priester gezahlt hatte. Der Priester habe knapp 500.000 Euro Schulden gehabt, hatte ein Sprecher des Erzbistums bestätigt. Die nachträgliche Versteuerung der Schuldentilgung habe das Erzbistum samt Zinsen noch einmal knapp 650.000 Euro gekostet.

Erzbistum: "Kein Cent" aus dem Topf für Opfer sexueller Gewalt verwendet

In der Stellungnahme vom Dienstag betonte das Erzbistum, dass zur Tilgung der Schulden keine Kirchensteuergelder verwendet worden seien. Vielmehr seien Mittel aus einem Sondervermögen genutzt worden. "Hierbei ist wichtig, festzuhalten, dass kein Cent verwendet wurde, der für die Zahlung von Leistungen an Betroffene von sexualisierter Gewalt vorgesehen war und ist", hob das Erzbistum hervor.

"Die dafür gebildeten Rückstellungen existieren weiterhin in voller Höhe." Der Fall war massiv kritisiert worden, weil Opfer von sexuellem Missbrauch durch katholische Priester in der Vergangenheit oft mit nur wenigen Tausend Euro zufriedengestellt werden sollten.

Eine rechtliche Prüfung habe ergeben, dass eine Genehmigung dieses Vorgehens durch die Aufsichts- und Kontrollgremien des Erzbistums nicht erforderlich gewesen sei. Die Steuerschuld, die sich aus der Schuldentilgung ergeben habe, sei 2020 aus dem laufenden Etat des Erzbistums beglichen worden. Dadurch sei kein Budget im Wirtschaftsplan überschritten worden. "Das Erzbistum Köln hält daran fest, dass es sich im beschriebenen Fall um einen unvergleichbaren Einzelfall handelt, der sich heute so nicht wiederholen würde."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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