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Köln: Giftmörderin "wollte sich selbst Leid ersparen"


"Wollte sich selbst Leid ersparen"
Frau vergiftet Bruder mit Bananenbrei – lebenslange Haft


25.05.2022Lesedauer: 3 Min.
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Prozess um einen mutmaßlich tödlichen Bananenbrei in Köln: Die Angeklagte vor Verhandlungsbeginn mit ihrer Verteidigerin.Vergrößern des Bildes
Prozess um einen mutmaßlich tödlichen Bananenbrei in Köln: Die Angeklagte vor Verhandlungsbeginn mit ihrer Verteidigerin. (Quelle: Tüntsch)

Im Strafverfahren gegen eine 63-Jährige aus Lindenthal, die ihren Bruder mit vergiftetem Bananenbrei getötet hat, hat das Kölner Landgericht jetzt ein Urteil gefällt.

Im Prozess um eine 63-Jährige, die ihren Bruder mit vergiftetem Bananenbrei getötet haben soll, ist jetzt ein Urteil gefallen. Sie muss wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis.

Die Angeklagte hatte zugegeben, dem Bruder im September 2021 ein tödliches Medikament in hoher Dosis in einem Shake aus drei Bananen und einem halben Liter Milch verabreicht zu haben. Anders als von der Staatsanwaltschaft angeklagt, stellte sie es jedoch nicht als heimtückischen Mord dar. Vielmehr habe der Bruder vorab mehrfach geäußert, dass er sterben wolle.

Der Mann soll durch die Folgen mehrerer Schicksalsschläge gesundheitlich stark gezeichnet gewesen sein: Zu früh geboren, sei er schon in der Kindheit kränklich gewesen, später seien dann Behinderungen hinzugekommen, da er im Laufe seines Lebens zweimal Opfer von Verkehrsunfällen mit schweren Kopfverletzungen geworden sei, rekapitulierte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Landgericht Köln: Sie soll Position als Betreuerin ausgenutzt haben

Seinem Ausbildungsberuf als Kfz-Mechaniker hatte der Mann demnach schon seit jungen Jahren nicht mehr nachgehen können, sondern habe stattdessen beim Grünflächenamt gearbeitet. Dann war er jahrzehntelang bei den Bädern der Stadt Köln beschäftigt. Zuletzt sei er bei den Alexianer-Werkstätten tätig gewesen.

Die Angeklagte, die einen Großteil ihres Lebens auf Teneriffa und in Indien verbracht hat, lebte nach ihrer Rückkehr nach Köln zeitweise bei der gemeinsamen Mutter. Danach war sie in die Einzimmerwohnung des Bruders gezogen, um sich hier um ihn zu kümmern.

Angeklagter wurde gesetzliche Betreuung entzogen

Sie habe dafür Pflegegeld bezogen, aber auch darüber hinaus beim Bruder finanzielle Ansprüche für dessen Versorgung geltend gemacht. Zeitweise sei sie auch seine gesetzliche Betreuerin gewesen.

Diese Aufgabe war ihr jedoch entzogen worden, nachdem bei einer Prüfung der Eindruck entstanden war, dass es ihr mehr um die eigenen Interessen als um die des Bruders gegangen sei.

Richterin: "Angeklagte wollte sich selbst Leid ersparen"

Nach dem Tod der Mutter hätten die Angeklagte und zwei weitere Geschwister darüber gesprochen, wie langfristig die Perspektiven für den behinderten Bruder seien. Zwei der Geschwister hatten auf eine Heimunterbringung plädiert. "Die Angeklagte hatte tief sitzende Vorurteile gegenüber jeglicher Heimunterbringung", so die Richterin.

Sie habe ein Sommerfest bei den Alexianern abgewartet. Da sie gewusst habe, dass der Bruder daran Freude haben würde, sei ihr das ein guter Abschluss des Lebens erschienen. Am nächsten Tag soll sie ihm nach dem Ausschlafen den tödlichen Drink verabreicht haben.

Angeklagte behauptet, ihr Bruder habe sterben wollen

Nach Aussage der Angeklagten habe der Mann gewusst, was er zu sich nehme. Sie habe ihn auch noch einmal gefragt, ob er das wirklich wolle, habe die Angeklagte geäußert. Die Richter hielten es jedoch für eine Schutzbehauptung, dass die Angeklagte den Bruder mit dessen Einverständnis getötet habe.

Sie habe nämlich auch ihren eigenen Selbstmord geplant und Abschiedsbriefe verfasst, in denen noch keine Rede davon sei, dass der Bruder freiwillig habe sterben wollen. "Die Briefe sprechen dafür, dass die Angeklagte sich so entschloss, um sich selbst Leid zu ersparen", so die Vorsitzende.

Das eigentliche Motiv der Tat sei wohl, dass die Angeklagte sich selbst überflüssig gefühlt habe.

Angeklagte überlebte Selbstmordversuch

Auch in ihren ersten Aussagen gegenüber der Polizei habe die Frau keine Todeswünsche des Bruders thematisiert, sondern erst einige Tage später. Sie selbst soll den Versuch der Selbsttötung überlebt haben, da sie ein starkes Beruhigungsmittel nehmen wollte, nachdem sie gemerkt hatte, dass das Gift bei ihr nicht wirkte.

Dieses zusätzliche Medikament soll bei ihr dann aber zum Erbrechen geführt haben, wodurch sie überlebte. Der Bruder hingegen starb einige Stunden, nachdem er den Bananendrink getrunken hatte.

Hinweis: Hier finden Sie sofort und anonym Hilfe, falls Sie viel über den eigenen Tod nachdenken oder sich um einen Mitmenschen sorgen.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Urteilsverkündung
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