t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalLeipzig

Leipzig: Erneuter Prozess um Tötung und Zerstückelung zweier Frauen – Höchststrafe


Zerstückelt und entsorgt
Mann tötet zwei Frauen – Höchststrafe

Von dpa
Aktualisiert am 25.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Das Schild am Eingang zum Landgericht Leipzig (Symbolbild): Der Mann wurde bereits 2018 verurteilt, das Urteil aber teilweise wieder zurückgenommen.Vergrößern des BildesDas Schild am Eingang zum Landgericht Leipzig (Symbolbild): Der Mann wurde bereits 2018 verurteilt, das Urteil aber teilweise wieder zurückgenommen. (Quelle: Jan Woitas/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Zwei Leichen entsorgt: In Leipzig Ist ein Mann erneut wegen Mordes und Totschlags verurteilt worden. Das Landgericht beschäftigte sich bereits zum dritten Mal mit dem Fall.

Vor fünf Jahren hatte er in Leipzig zwei Frauen getötet, die Leichen zerteilt und wie Müll entsorgt – dafür war der heute 42-Jährige bereits rechtskräftig wegen Mordes und Totschlags zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Landgericht Leipzig hat am Freitag nun zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Beide Taten seien in einem zeitlich engen Zusammenhang und mit Tötungsvorsatz verübt worden, begründete die Strafkammer ihre Entscheidung. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Zweifel an besonderer Schwere der Schuld

Das Gericht hatte sich am Freitag bereits zum dritten Mal mit dem Fall beschäftigen müssen. Der aus der Mongolei stammende Mann hatte in den vorangegangenen Prozessen eingeräumt, 2016 innerhalb eines halben Jahres eine 43-jährige Portugiesin und eine 40-jährige Deutsche nach jeweils zuvor gemeinsam verbrachten Nächten erwürgt zu haben. Anschließend zerteilte er die Leichen in seiner Wohnung und entsorgte die Teile im Elsterflutbecken sowie im Hausmüll, in der Toilette und in einem Abbruchhaus.

2018 wurde er wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Der Bundesgerichtshof (BGH) beanstandete dies aber und verwies an eine anderen Kammer des Landgerichts zurück.

Diese verurteilte ein Jahr später den Mann wegen Mordes und Totschlags und stellte wiederum die besondere Schwere der Schuld fest. Der BGH bestätigte zwar die lebenslange Haftstrafe, monierte aber erneut die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Die Verteidigung kündigte am Freitag an, eine Revision prüfen zu wollen. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sei unangemessen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website