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BGH hebt erstes Urteil gegen Wolbergs auf


Leipzig
BGH hebt erstes Urteil gegen Wolbergs auf

Von dpa
03.11.2021Lesedauer: 3 Min.
Regensburgs Ex-OB vor dem BundesgerichtshofVergrößern des BildesJoachim Wolbergs, ehemaliger Oberbürgermeister von Regensburg, sitzt in einem Gerichtssaal. (Quelle: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
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Der erste Korruptionsprozess um den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss in Teilen neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das erste Urteil aus dem Jahr 2019 teilweise aufgehoben. Der sechste Strafsenat des BGH folgte damit am Donnerstag in Leipzig weitgehend den Ausführungen der Vertreterin der Generalbundesanwaltschaft. Diese hatte die Aufhebung bezüglich mehrerer Teil-Freisprüche gefordert und das Urteil als zu milde bemängelt. Das zweite Urteil aus dem Jahr 2020 wurde vom BGH nicht beanstandet.

Wolbergs' Verteidiger Peter Witting hatte die Aufhebung der Urteile und jeweils einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Wolbergs selbst sagte am Abend in seinem Letzten Wort: "Der Vorwurf von Korruption und Bestechlichkeit ist für mich Wahnsinn" und "Beide Urteile sind für mich eine Katastrophe."

Beim ersten Urteil gegen den Kommunalpolitiker vom Juli 2019 hatte Staatsanwältin Claudia Kohlschmidt kritisiert, dass die Richter in Regensburg zwischen Parteispenden unterschieden, die vor und während Wolbergs' Amtszeit als Oberbürgermeister geflossen sind. Denn: Auch wenn Wolbergs in den Jahren 2011 bis 2014 noch dritter Bürgermeister und als solcher mit Sozialthemen befasst gewesen war, habe er dennoch gelegentlich den damaligen Oberbürgermeister vertreten. Insofern habe zwar keine konkrete, aber eine abstrakte Zuständigkeit Wolbergs für Baufragen bestanden.

Hierzu führte der BGH aus, das Landgericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass sich Wolbergs auch als dritter Bürgermeister bereits in einer gehobenen Pflichtposition befunden habe. Die Freisprüche des Landgerichtes seien deswegen bezüglich der Parteispenden an den SPD-Ortsverein zwischen 2011 und 2014 sowie gewährter Vergünstigungen aufzuheben. Als Folge daraus hat die Straffreiheit für Wolbergs dem BGH nach nun ebenfalls keinen Bestand.

Diese Straffreiheit nach Paragraf 60 im Strafgesetzbuch hatte Kohlschmidt deutlich bemängelt - dieser Paragraf besagt, dass ein Täter durch die Folgen seiner Tat genug gestraft sei. Auch wenn die Generalbundesanwaltschaft die besonderen Belastungen für Wolbergs nicht verkenne, so seien die Folgen für ihn jedoch nicht so schwerwiegend, als dass Straffreiheit gerechtfertigt wäre, sagte die Staatsanwältin. Sie führte beispielsweise aus, dass Wolbergs durchaus noch berufliche Perspektiven habe und wieder im Stadtrat sitze.

Bei den Verteidigern Wolbergs' war am Abend die Enttäuschung groß. Peter Witting hatte auf die seiner Ansicht nach unverhältnismäßige Untersuchungshaft verwiesen. Begründet worden sie diese damals mit Verdunkelungsgefahr, allerdings hätten sich sämtliche Aspekte hierzu während der Beweisaufnahme zerschlagen. Belastend sei auch die enorme Berichterstattung. Wolbergs sei "wie die Sau durchs Dorf getrieben" worden. Der Vorsitzende Richter Günther Sander führte aus, die mediale Begleitung sei bei einem Oberbürgemeister eine "typische Tatfolge".

Verteidiger Thorsten Junker hatte zudem angemerkt, die Staatsanwaltschaft sei nicht auf die psychischen Belastungen eingegangen und auch nicht darauf, dass die bisherige berufliche Existenz Wolbergs' zerstört worden sei. "Das ist ganz eindeutig der Fall. Es geht nicht nur um die künftige berufliche Tätigkeit."

Den vom Landgericht Regensburg beim ersten Urteil herangezogenen Verbotsirrtum, demzufolge Wolbergs nicht vorsätzlich, sondern irrtümlich handelte, ließ Kohlschmidt ebenfalls nicht gelten. Auch der Vorsitzende Richter sah diesen nicht ausreichend begründet.

Der Strafsenat des BGH verwies den Fall nicht an das Landgericht Regensburg zurück, sondern an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München I.

Die Regensburger Richter hatten Wolbergs 2019 wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme im Zusammenhang mit Parteispenden im Kommunalwahlkampf 2014 verurteilt, jedoch von einer Strafe abgesehen. Im zweiten Prozess war der Kommunalpolitiker 2020 wegen eines Falles der Bestechlichkeit zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Von sämtlichen weiteren Vorwürfen in den beiden Prozessen hatten ihn die jeweiligen Strafkammern freigesprochen.

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