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Nabu legt Klagebegründung gegen Bau des Ostseetunnels vor


Leipzig
Nabu legt Klagebegründung gegen Bau des Ostseetunnels vor

Von dpa
14.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Jörg-Andreas KrügerVergrößern des BildesJörg-Andreas Krüger, Präsident des Naturschutzbund (NABU). (Quelle: Martin Schutt/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Rund zwei Monate nach Eingang seiner Klage gegen die Planänderung für den geplanten Ostseetunnel hat der Naturschutzbund Nabu die Klagebegründung eingereicht. Die laut Planänderungsbescheid zu kompensierende Rifffläche sei um zwei Drittel zu niedrig, sagte der Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger am Dienatag. Das widerspreche dem Naturschutzrecht und werde dem dramatisch schlechten Zustand der Ostsee nicht gerecht. "Die Zerstörung einzigartiger Lebensräume wird erlaubt, und ihre Wiederherstellung bleibt auf der Strecke", kritisierte Krüger.

Der Nabu sowie das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung und zwei Firmen hatten nach Angaben des Gerichts gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss geklagt. Die Riffe waren erst nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses entdeckt worden.

Bei der Planänderung zum Fehmarnbelttunnel wurde nach Angaben des Nabu ein Kompensationsbedarf von 36 Hektar Riffen ermittelt. Die Fläche, die für die Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sei, umfasse aber nur knapp 17,5 Hektar und liege an der Sagasbank im Bereich schon bestehender riffartiger Strukturen, sagte Krüger. "Der tatsächliche Zugewinn durch die Kompensationsmaßnahmen ist demnach geringer, die Fläche kann nicht in vollem Umfang angerechnet werden", sagte er.

Das Verkehrsministerium in Kiel geht dagegen davon aus, dass nur 7,67 Hektar Riffe tatsächlich zerstört werden. Die weitaus größeren Teile blieben erhalten und seien nur vorübergehend durch Ankerwürfe beziehungsweise Sedimentation betroffen. Die Baugesellschaft Femern A/S muss zusätzliche Riff-Strukturen von 17,5 Hektar herstellen.

Der 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an Fehmarn mit der dänischen Insel Lolland verbinden.

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