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Justiz | Rat: Regierung soll sich mit assistiertem Suizid befassen


Justiz
Rat: Regierung soll sich mit assistiertem Suizid befassen

Von dpa
Aktualisiert am 29.06.2022Lesedauer: 1 Min.
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Der bayerische Ethikrat hat der Staatsregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid eine rasche Befassung mit dem Thema empfohlen. Keinesfalls dürfe eine Situation entstehen, in der eine Eigendynamik eines "Marktes" für Sterbehilfe entstehe und diesem faktische Dominanz eingeräumt werde, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme des Ethikrates. Das Gremium selbst ist uneins in der Frage, ob es staatliche Beratung für Betroffene geben solle oder nicht. Eine Mehrheit der Mitglieder habe sich jedoch für staatliche Angebote ausgesprochen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 den Weg frei gemacht für Angebote der Sterbehilfe. Unheilbar Kranke können den Weg der Selbsttötung wählen, etwa wenn sie extrem starke Schmerzen erleiden müssen und keine Perspektive auf eine Heilung oder Linderung besteht.

Die Mehrheit der Ethikrat-Mitglieder habe sich dafür ausgesprochen, staatlich regulierte Beratungsangebote für Menschen zu schaffen, die einen assistierten Suizid wünschen. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass ungeregelte Angebote die Oberhand gewännen. Die Gegner solcher Angebote innerhalb des Ethikrates befürchten, dass solche Beratungsangebote zu einer Normalisierung des assistierten Suizides beitragen könnten.

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