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Prozess in München: Nazis sollen Grünen mit Tod gedroht haben


Rechtsextreme vor Gericht
Nazis sollen Grünen mit Tod gedroht haben

Von Christof Paulus

Aktualisiert am 25.10.2022Lesedauer: 3 Min.
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Einer der Angeklagten wartet auf den Beginn im Prozess um Plakate der rechtsextremen Splitterpartei "Der III Weg"Vergrößern des Bildes
Einer der Angeklagten wartet auf den Beginn des Prozesses um Plakate der rechtsextremen Splitterpartei Der III. Weg. (Quelle: Angelika Warmuth/dpa)

In München stehen Rechtsextreme vor Gericht, sie sollen für womöglich kriminelle Plakate verantwortlich sein. An ihrer Seite: Prominenz der Neonazi-Szene.

Zwei bekannte Neonazis und einige unbekannte Täter sollen in München dazu aufgerufen haben, Grünen-Politiker zu töten. Das wirft die Staatsanwaltschaft dem Jenaer Klaus Armstroff und dem Münchner Karl-Heinz Statzberger vor. Am Dienstag stehen die beiden Männer deshalb vor dem Münchner Amtsgericht. Mit über einem Dutzend dieser Fälle beschäftigt sich das Gericht in der Beweisaufnahme. Am auffälligsten dabei: die ebenfalls rechtsextreme Verteidigerin von Armstroff.

Darum geht es: Im Bundestagswahlkampf wurden in München sowie Oberschleißheim und in der Oberpfalz gleich mehrere Plakate beanstandet, auf denen meist das Logo der rechtsextremen Partei Der III. Weg sowie unter anderem der Slogan "Hängt die Grünen" zu sehen waren. Eine "Aufforderung zum Tötungsdelikt" sei das gewesen, heißt es in der Anklage.

Armstroff war bis 2021 Bundesvorsitzender der Partei, ist jetzt deren Stellvertreter. Gemeinsam mit Statzberger und unbekannten weiteren Tätern sei er für die Plakate verantwortlich gewesen, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Und wer zum Töten auffordere, billige das letztlich auch. Die Plakate seien dazu geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören.

Der Angeklagte Statzberger ist mehrfach vorbestraft und als Rechtsterrorist verurteilt

Statzberger und Armstroff verweigern indes die Aussage, machen nur Angaben zur Person. Während der 65-jährige Armstroff inzwischen in Rente ist, ist der bereits als Rechtsterrorist verurteilte 42-jährige Statzberger arbeitslos – wie zum Trotz erscheint er in Sicherheitsschuhen und Arbeitskleidung. Bei jedem der zahlreichen Zeugen macht er sich Notizen. Meist dann, wenn diese ihre Personalien angeben.

Schon zu Beginn des Prozesses lacht er verächtlich in Richtung der ersten Zeugen, als diese den Raum verlassen, nachdem der Richter ihre Anwesenheit geprüft hat. Zuvor hatte der Kreisvorsitzende der Münchner Grünen, Joel Keilhauer, darum gebeten, dass im Prozess nicht seine Privatadresse genannt werde. Was hinter dieser Bitte steckt, liegt auf der Hand: Statzberger ist mehrfach vorbestraft.

Gerade die Momente, in denen die beiden Angeklagten lachen, lassen tief blicken, auch wenn sie sich zum Inhalt des Prozesses nicht äußern. Als sie vor Beginn der Verhandlung fotografiert werden, sagt Armstroff "Schmeißfliegen" in Richtung der Fotografen. Auch das bringt Statzberger zum Lachen. Und auch mit seinem Verteidiger Andreas Wölfel flüstert und scherzt der Neonazi zuweilen.

Verteidiger aus der rechten Szene bekannt

Der ist ebenso wie seine Kollegin Nicole Schneiders bereits in der Szene bekannt. Wölfel verteidigte kürzlich den rechtsextremen und antisemitischen YouTuber "Der Volkslehrer", Schneiders agierte bereits im NSU-Prozess als Verteidigerin – und wird auch vom Verfassungsschutz der neonazistischen Szene zugerechnet. Im Prozess am Dienstag in München stellt sie fast jedem der Zeugen kaum verändert die gleichen Fragen.

Wie genau die Plakate ausgesehen hätten, will sie oft wissen, welche Farbe diese hatten, ob ein Impressum darauf zu sehen gewesen sei oder ob der Name Klaus Armstroff bereits bekannt war. Worum es ihr damit geht, ist recht eindeutig: Zweifel daran zu streuen, dass tatsächlich die rechtsextreme Partei und deren damaliger Chef Armstroff für die Plakate verantwortlich gewesen sind.

"Hängt die Grünen" schockiert Mitglieder der Partei

Und auch weitere Argumente der Verteidigung erschließen sich, wenn man die Fragen Schneiders‘ betrachtet und mit den Argumenten des Staatsanwalts abgleicht. Der legte nämlich in der Anklage dar, dass der Schriftzug "Hängt die Grünen" nur eine Interpretation zulasse: Mitglieder der Partei Die Grünen zu töten. Dass die Plakate, die unter anderem vor einer Synagoge und einem Büro der Grünen hingen, zweideutig sein könnten, schließt er aus.

Damit meint er: Unzulässig ist die Interpretation, dass mit den "Grünen" die grün gefärbten Plakate selbst gemeint sein könnten. Und dass die Aufforderung, diese zu hängen, nur bedeute, Wahlwerbung mit den Plakaten zu machen, sei ebenfalls nicht naheliegend. Mit den "Grünen" seien eben doch in der Regel die Partei und deren Mitglieder gemeint. Abzusehen ist, dass die Verteidigung aber auf jene Doppeldeutigkeit abzielen dürfte.

Für die Mitglieder der Grünen Partei, die vor Gericht vernommen werden, ist diese ohnehin kein Thema. Gleich mehrere, von einfachen Parteimitgliedern bis zu Kreisvorsitzenden in München oder Cham, sagen in der Gerichtsverhandlung aus. Ihr Tenor: Sie sind sich sicher, dass die Plakate ihnen galten. Der Spruch habe sie schockiert. Und sie hätten sich bedroht gefühlt. Das Urteil im Prozess wird noch am Dienstag erwartet.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
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