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Steuerhinterziehung: Alfons Schuhbeck geht in Revision


Zu Haftstrafe verurteilt
Alfons Schuhbeck geht in Revision

Von dpa
Aktualisiert am 03.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Prozess gegen SchuhbeckVergrößern des BildesAlfons Schuhbeck, Koch und Unternehmer, steht als Angeklagter im Gerichtssaal. (Quelle: Matthias Balk/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Am letzten Tag der Frist haben die Anwälte von Alfons Schuhbeck Revision gegen das Urteil gegen den Starkoch eingelegt. Es geht um Steuerhinterziehung.

Starkoch Alfons Schuhbeck legt nach seiner Verurteilung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft wegen Steuerhinterziehung Revision ein. "Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld, will aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können", ließen seine Anwälte am Donnerstag über einen Sprecher mitteilen.

Vor diesem Hintergrund habe der 73-Jährige seine Anwälte gebeten, am Donnerstag – dem letzten Tag der Frist – Revision gegen das Landgerichtsurteil einzulegen.

Ein Sprecher des Landgerichts München I bestätigte, dass "ein Fax mit einer Revisionseinlegung eingegangen" sei.

Schuhbeck wolle Schaden wiedergutmachen

"Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen", sagte Schuhbeck laut Mitteilung. "Bis dahin werde ich in meinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen."

Das Landgericht München I hatte am Donnerstag vergangener Woche eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung gegen Schuhbeck verhängt. Bei einer solchen Höhe ist keine Bewährung mehr möglich.

Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben einer Sprecherin keine Revision gegen das Urteil einlegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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