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Erzbistum München sorgt mit Stellenanzeige für Aufregung


Chauffeur gesucht
Erzbistum München sorgt mit Stellenanzeige für Aufregung im Netz

Von t-online, jov

13.01.2023Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:221231-921-006433Vergrößern des BildesKardinal Reinhard Marx in der Frauenkirche (Symbolbild): Das Erzbistum München sucht einen Chauffeur. Die Arbeitszeit sorgt im Netz für Verwunderung. (Quelle: Lennart Preiss/dpa)
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Kardinal Reinhard Marx sucht einen neuen Chauffeur. Der sollte nicht nur Begeisterung für die Kirche mitbringen, sondern auch jede Menge Zeit.

Vielleicht hofft die Erzdiözese München und Freising für eine Stellenausschreibung als "Chauffeur:in des Erzbischofs" auf wortgetreue Interpreten jenes Bibelspruchs: "Alles, was ihr tut, das tut von Herzen als dem Herrn und nicht den Menschen, denn ihr wisst, dass ihr von dem Herrn als Lohn das Erbe empfangen werdet. Dient dem Herrn Christus!" (Kolosser 3: 23-24) Denn für diese Stelle muss man sich wirklich von Herzen mit der Kirche und ihren Zielen identifizieren.

Denn zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird ein zuverlässiger Fahrer (oder eine Fahrerin) gesucht die bereit ist, "244 bis 288 Stunden pro Monat" zu arbeiten. Was einer Wochenarbeitszeit von mindestens 60 Stunden entspricht. Da sollte man sich wirklich mit den "Zielen und Werten der katholischen Kirche" identifizieren, wie es im Anforderungsprofil der Stelle heißt.

Erzbistum München kann Aufregung nicht verstehen

Die Stellenanzeige ist bereits ein Hit im Netz. "Sind 66 Stunden/Woche legal?", fragt ein Nutzer unter einem tausendfach geklickten Tiktok-Video, in dem die Stellenausschreibung verspottet wird. "Bei 288 Stunden braucht man mich gar nicht bezahlen. Hab eh keine Zeit irgendwas zu kaufen", kommentiert jemand anderes.

Das Erzbistum kann die Aufregung nicht nachvollziehen. Auf Anfrage von t-online erklärt eine Sprecherin, der Stellenumfang entspreche dem bundeseinheitlichen Kraftfahrertarif. An diesem orientiere sich das "Arbeitsvertragsrecht der Deutschen Diözesen". Die angegebenen Monatsarbeitszeiten würden auch Wartezeiten und Bereitschaftsdienste umfassen. Je nach Berufserfahrung sind dabei laut Tarifverordnung übrigens Monatsgehälter von über 5.000 Euro brutto möglich.

Verwendete Quellen
  • Nachfrage bei der Pressestelle der Erzdiözese
  • Tabelle zu Pauschalentgelten für Kraftfahrer
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