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Statt Geldstrafe: Klimaaktivist bat Richterin um Haftstrafe


Zu 450 Euro Geldstrafe verurteilt
Klimaaktivist bat Richterin um Haftstrafe

Von t-online, asp

Aktualisiert am 01.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Amtsgericht MünchenVergrößern des BildesSchuldspruch am Amtsgericht München (Archivbild): Drei Klimaaktivisten wurden am Dienstag zu einer Geldstrafe verurteilt. (Quelle: Matthias Balk/dpa/Archivbild/dpa)
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450 Euro müssen drei Klimaaktivisten der "Letzten Generation" zahlen. Ein Münchner Gericht verurteilte sie nach mehreren Sitzblockaden am Stachus.

Drei Klimaaktivisten wurden am Dienstag in einem beschleunigten Verfahren verurteilt – wegen "gemeinschaftlicher Nötigung" bei zwei Sitzblockadeaktionen am Münchner Stachus. Die Geldstrafe: jeweils 30 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Die Aktivisten hatten sich zuvor am 3. November 2022 gegen 10:30 Uhr wiederholt an "Klebeaktionen" am Münchener Stachus beteiligt. Dabei nahmen die Aktivisten dem Gericht zufolge jeweils "billigend" in Kauf, dass Verkehrsteilnehmer zum Anhalten gezwungen waren und sich ein erheblicher Rückstau bildete. Nach den Blockadeaktionen mussten die Verurteilten im November vergangenen Jahres für mehrere Tage in Präventivgewahrsam.

Klimaschutz ginge auch ohne Festkleben

Das Gericht führte in der Urteilsbegründung aus, dass Motive des Klimaschutzes kein Grund für die "Begehung von Straftaten" darstellen: Sitzblockaden hätten keinen unmittelbaren Einfluss auf den Klimawandel.

"Es sei auch nicht ersichtlich, dass die Gefahr eines Klimawandels nicht anders als durch die Begehung von Straftaten abgewendet werden könnte", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichtes. Zur Einwirkung auf den politischen Meinungsprozess wären die Wahrnehmung der Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, das Petitionsrecht und das Recht auf Bildung politischer Parteien gewährleistet.

Aktivist von Urteil enttäuscht

Jakob Beyer, einer der verurteilten Aktivisten aus Leipzig, fühlt sich "enttäuscht" vom Urteil. Seiner Meinung nach hätte sich das Gericht nicht klar genug positioniert. Im Prozess, der etwa vier Stunden andauerte, habe Beyer die Richterin dazu aufgefordert, ihn entweder aufgrund des Klimawandels als "höheres Ziel" freizusprechen oder ihn hart mit Freiheitsentzug von drei Monaten zu bestrafen. Denn seine Tat erfülle alle Merkmale dafür: Sie sei eine große Störung gewesen. Außerdem würde sich der junge Mann wieder festkleben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beyer werde voraussichtlich in Berufung gehen.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des zuständigen Gerichtes
  • Telefonat mit Jakob Beyer
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