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Unverhältnismäßige Corona-Bußgelder: Bayern muss zurückzahlen


Gerichtsentscheidung
Regierung muss unberechtigte Corona-Bußgelder zurückzahlen

Von dpa, Jel

Aktualisiert am 09.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Markus Söder: Der bayerische Ministerpräsident hatte bereits in der vergangenen Woche eine Verschärfung der Coronamaßnahmen für das Bundesland angekündigt.Vergrößern des BildesMarkus Söder: Der bayerische Ministerpräsident (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
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Die Bayerische Staatsregierung hat vor dem Bundesverwaltungsgericht verloren: Jetzt können Bürger unberechtigte Corona-Bußgelder zurückfordern.

Zu Beginn der Pandemie wurden Corona-Bußgelder verteilt, beispielsweise an Menschen, die alleine ihre Wohnung verlassen hatten. Das war nicht rechtens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Ende 2022 entschieden. Eine Niederlage für die bayerische Staatsregierung, denn diese ist jetzt verpflichtet, die Bußgelder zurückzuzahlen.

Konkret geht es um Fälle, in denen Menschen zu Beginn der Pandemie zur Kasse gebeten wurden, weil sie alleine oder mit Angehörigen ihres Hausstandes ihre Wohnung verlassen und sich im Freien aufgehalten hatten. Das teilte das Gesundheitsministerium am Freitag nach Prüfung der inzwischen vorliegenden Urteilsbegründung mit. Die Betroffenen – dies dürften bayernweit einige Tausend sein – können die Rückzahlung demnach jetzt formlos bei den damals zuständigen Behörden beantragen.

"Beim Thema Rückzahlungen setzen wir auf ein möglichst einfaches Vorgehen", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). "Die Anträge auf Rückzahlung werden nun unbürokratisch abgearbeitet."

Gericht: Bayerns strenge Ausgangsbeschränkungen waren unverhältnismäßig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Ende November 2022 geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren. "Das ganztägig und damit auch während der Tagstunden geltende Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der Adressaten", entschieden die Verwaltungsrichter.

Die Staatsregierung hatte daraufhin eine Rückzahlung von unberechtigt verhängten Bußgeldern angekündigt – aber erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts.

Insgesamt waren im fraglichen Zeitraum – vom 1. bis 19. April 2020 – bayernweit rund 22.000 Bußgelder wegen Verstößen gegen die damalige Ausgangsbeschränkung verhängt worden. Nur ein Teil der Betroffenen – die genaue Zahl ist unklar – kann aber nun auf Rückzahlung hoffen: eben wenn sie ein Bußgeld explizit deshalb bezahlen mussten, weil sie ihre Wohnung damals verließen, "um alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien zu verweilen". Holetschek betonte, dass in allen anderen Fällen keine Geldbußen zurückgezahlt würden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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