Erinnerungslücken vor Gericht Mutmaßlicher S-Bahn-Schubser: Ist er eine Gefahr für die Allgemeinheit?
Ein Mann, der eine Frau in München vor eine S-Bahn geschubst haben soll, könne sich vor Gericht nicht mehr an die Tat erinnern. Ist er eine Gefahr für die Allgemeinheit?
Vom Tag der vorgeworfenen Tat im Juni vergangenen Jahres wisse er nichts mehr, sagte der Angeklagte am Montag vor dem Landgericht München I. Der 27-Jährige, dem versuchter Mord vorgeworfen wird, war zu dem Zeitpunkt laut Staatsanwaltschaft aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig.
Beschuldigter nehme Medikamente, die ihn vergesslich machten
Demnach hatte er das Opfer am S-Bahnsteig des Hauptbahnhofs ins Gleis gestoßen, weil es in seinem Weg stand. Die einrollende Bahn kam durch eine Notbremsung rechtzeitig zum Stehen, die Frau zog sich leichte Verletzungen zu. Vor Gericht berichtete die heute 64-jährige Frau, sie leide seitdem regelmäßig unter Schmerzen. Auch psychische Probleme seien infolge des Angriffs entstanden.
Der Beschuldigte teilte mit, er nehme wegen seiner Krankheit Medikamente, die ihn vergesslich machten. Er bot der Frau eine Entschuldigung an, die sie jedoch ablehnte.
Laut Staatsanwaltschaft ist der 27-Jährige krankheitsbedingt eine Gefahr für die Allgemeinheit. Daher sei er in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
- Nachrichtenagentur dpa