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"Badewannen-Mord": Freispruch nach 13 Jahren Haft gefordert


Zu Unrecht im Gefängnis?
"Badewannen-Mord": Freispruch nach 13 Jahren Haft gefordert

Von dpa
Aktualisiert am 03.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Manfred Genditzki steht vor Prozessbeginn um den Badewannen-Mordfall vor dem Landgericht in München: Am Urteil – einer lebenslangen Haftstrafe – gibt es erhebliche Zweifel.Vergrößern des BildesManfred Genditzki steht vor Prozessbeginn vor dem Landgericht in München: An seiner Verurteilung gibt es erhebliche Zweifel. (Quelle: Sven Hoppe)
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13 Jahre saß Manfred Genditzki für einen angeblichen Mord im Gefängnis. Nachdem der Prozess neu aufgerollt wurde, fordert jetzt die Staatsanwaltschaft Freispruch.

Im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern fordert die Staatsanwaltschaft Freispruch für Manfred Genditzki. Er hatte für die mutmaßliche Tat rund 13 Jahre lang im Gefängnis gesessen. Sollte es so kommen, dann sei die Staatskasse verpflichtet, Genditzki dafür zu entschädigen, sagte Staatsanwalt Michael Schönauer.

Der inzwischen 62 Jahre alte Genditzki war in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig. 2010 hatte ihn das Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt. Er hat die Vorwürfe stets bestritten.

Lebenslange Haft: Erhebliche Zweifel am Urteil von 2010

"Hat überhaupt eine Tat stattgefunden?" – das sei die entscheidende Frage, sagte Schönauer. Und diese Frage sei nun einmal nicht zweifelsfrei zu beantworten. Möglich sei laut einem biomechanischen Gutachten, dass die Seniorin, die Genditzki ermordet haben soll, schlicht in die Wanne stürzte, sich den Kopf anschlug und ertrank.

Das Urteil wurde nach zwei Revisionen schließlich rechtskräftig. Nach einem jahrelangen Kampf Genditzkis wurde der Fall 2022 neu aufgerollt – was höchst selten vorkommt. Im neuen Verfahren waren nun Gutachter gehört worden, die den jahrelang inhaftierten Mann aus Sicht seiner Verteidigung entlasten.

Urteil soll am Freitag vor Landgericht München fallen

Diese Gutachter hätten auf Erkenntnisse zurückgreifen können, die es in den vergangenen beiden Prozessen noch nicht gegeben habe. Die Wissenschaft habe sich seither sehr weiterentwickelt.

"Wir rechnen mit einem Freispruch", hatte Genditzkis Verteidigerin Regina Rick zu Beginn des Prozesses erklärt. Sie geht davon aus, dass die alte Dame schlicht einen Unfall hatte und sich den Kopf aufschlug, als sie in die Wanne stürzte. Am Freitag (7. Juli) könnte das Urteil fallen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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