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Badewannen-Mord: Angeklagter Genditzki nach 13 Jahren freigesprochen


13 Jahre unschuldig im Gefängnis
Freispruch im Prozess um "Badewannen-Mord"

Von dpa, t-online, son

Aktualisiert am 07.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Manfred Genditzki steht vor Prozessbeginn um den Badewannen-Mordfall vor dem Landgericht in München: Am Urteil – einer lebenslangen Haftstrafe – gibt es erhebliche Zweifel.Vergrößern des BildesManfred Genditzki steht vor dem Landgericht in München: Am Freitag wurde er im Prozess um den sogenannten Badewannen-Mord nach 13 Jahren freigesprochen. (Quelle: Sven Hoppe)
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Wegen Mord an einer Seniorin wurde Manfred Genditzki im Jahr 2009 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zu Unrecht, wie sich nun gezeigt hat.

Im spektakulären Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mord in Rottach-Egern hat das Landgericht München I den Angeklagten am Freitagvormittag wie erwartet freigesprochen. Manfred Genditzki war beschuldigt worden, im Jahr 2008 eine Seniorin in ihrer Wohnung getötet zu haben – zu Unrecht, wie sich inzwischen herausgestellt hat. Insgesamt saß er 13 Jahre in Haft.

"Jetzt ist es so weit. Sie haben den Tenor gehört, auf den Sie fast 14 Jahre lang gewartet haben", sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl am Freitag. Es sei ein steiniger Weg für den Angeklagten gewesen, den er mit bewundernswerter Geduld gegangen sei. Die Staatskasse müsse ihn für die zu Unrecht verhängte Gefängnisstrafe entschädigen. Genditzki nahm das Urteil ruhig und gefasst auf, im Zuschauerraum gab es Tränen.

"Meine Familie hat immer an meine Unschuld geglaubt. Alle haben zu mir gestanden. Ich habe zweimal mit einem Freispruch gerechnet. Und bin enttäuscht worden. Jetzt bin ich einfach nur glücklich", erklärte er laut Bild im Anschluss an die Urteilsverkündung. "Freudensprünge" wollte Genditzki dennoch keine machen: "Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht, 14 Jahre sind weg."

Verurteilung trotz großer Zweifel

Der inzwischen 62-Jährige hatte stets bestritten, die 87-Jährige, die er seinerzeit als Hausmeister einer großen Wohnanlage betreut hatte, geschlagen und anschließend in deren Badewanne ertränkt zu haben. So auch in seinem letzten Wort am Freitag: "Und ich möchte noch sagen, ich bin unschuldig. Das war's."

Auch in der Öffentlichkeit gab es stets erhebliche Zweifel an seiner Schuld. Dennoch wurde er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Einen von der Verteidigung angenommenen unglücklichen Sturz der Frau schloss das Gericht in den beiden Prozessen in den Jahren 2009 und 2012 als mögliche Todesursache stets aus.

Zwei neue Gutachten entlasten den Angeklagten

Zwei neue Gutachten wiesen nun darauf hin, dass der Ertrinkungstod der Seniorin ein Unfall gewesen sein könnte. Demnach seien sowohl die Auffindeposition als auch die Kopfverletzung der Frau durch einen Sturz erklärbar. Außerdem legten thermodynamische Untersuchungen nahe, dass der Todeszeitpunkt erheblich außerhalb des vom Gericht angenommenen Zeitfensters liegt. Genditzki kam daraufhin bereits im August des vergangenen Jahres wieder frei, der Fall musste komplett neu aufgerollt werden.

Nach dem Freispruch stehen ihm nun Entschädigungszahlungen zu. Nach Angaben des Justizministeriums bekommt ein zu Unrecht Inhaftierter 75 Euro Entschädigung pro Haft-Tag – in Genditzkis Fall insgesamt 368.400 Euro für die Jahre, in denen er seine Kinder nicht sah und die Geburt des Enkelkindes verpasste. Eine Summe, die Kritiker für viel zu gering halten. Bis vor einigen Jahren lag der Satz sogar bei lediglich 25 Euro pro Tag.

Zusätzlich zur Entschädigung kann Genditzki noch materiellen Schaden geltend machen, beispielsweise wegen Verdienstausfalls.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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