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"Letzte Generation": Journalisten gehen gerichtlich gegen Abhöraktion vor


Bayerische Behörden belauschten "Letzte Generation"
"Pressefreiheit beschädigt": Journalisten kritisieren Abhöraktion


07.07.2023Lesedauer: 2 Min.
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Münchner Einsatzkräfte tragen Aktivisten der "Letzten Generation" nach einer Blockade von der Straße. (Archivbild)Vergrößern des Bildes
Einsatzkräfte tragen Klimaaktivisten nach einer Blockade von der Straße (Archivbild): Gegen sie wird wegen möglicher Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. (Quelle: Aaron Karasek/imago-images-bilder)

Bayerische Behörden haben monatelang das Pressetelefon der "Letzten Generation" abgehört. Drei betroffene Journalisten gehen jetzt vor Gericht dagegen vor.

Im Mai kam es zu einer aufsehenerregenden, bundesweiten Razzia in sieben Bundesländern gegen Mitglieder der "Letzten Generation". Die Generalstaatsanwaltschaft in München hatte zuvor ein Ermittlungsverfahren gegen die Klimaaktivisten gestartet – wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Dabei geriet die Behörde auch in die Kritik, weil sie das Berliner Pressetelefon der "Letzten Generation" monatelang abhören ließ.

Drei Journalisten haben nun einen Antrag beim Amtsgericht in München eingereicht. Durch den wollen sie herausfinden, ob die Überwachung des Pressetelefons wirklich rechtmäßig war. Die Journalisten waren eigenen Angaben zufolge von der Abhöraktion selbst betroffen, weil sie für ihre Berichterstattungen mit den Klimaaktivisten telefoniert haben sollen.

Das geht aus einer Pressemitteilung von Reporter ohne Grenzen (RSF) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hervor. Die beiden Organisationen haben den Antrag der betroffenen Journalisten Ronen Steinke ("Süddeutsche Zeitung"), Henrik Rampe (freier Journalist) und Jörg Poppendieck (RBB) mit initiiert.

Kritik: Behörden hätten Pressefreiheit vernachlässigt

"Die Ermittlungsbehörden haben der Pressefreiheit in Deutschland einen immensen Schaden zugefügt", sagt RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. Er und die betroffenen Journalisten bemängeln, ihrer Meinung nach greife die Überwachung des Pressetelefons zu stark in die Pressefreiheit ein.

Behörden und Gerichte müssten, bevor sie eine Abhöraktion genehmigen, abwägen, ob das Strafverfolgungsinteresse größer ist als die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit. Doch laut "Süddeutscher Zeitung" steht in den Beschlüssen des Amtsgerichts in München gar kein Wort über die Pressefreiheit. Und das, obwohl auf dem überwachten Telefonanschluss überwiegend Anfragen von Medienvertretern, Studenten und Schülern eingingen.

Benjamin Lück, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, ist darüber empört: "Unglaublich, dass die Generalstaatsanwaltschaft und das Amtsgericht die Pressefreiheit offensichtlich komplett außer Acht gelassen haben". Ähnlich sieht es auch der rechtspolitische Korrespondent der "Süddeutschen Zeitung", Ronen Steinke: "Ein solcher Übergriff des Staates höhlt die Pressefreiheit aus. Vertrauliche Gespräche sind für unabhängigen Journalismus essenziell."

Viel Kritik an bayerischen Ermittlungsbehörden

Das Amtsgericht in München, das die Überwachung der Klimaaktivisten billigte, war am Freitagnachmittag für Nachfragen von t-online nicht mehr erreichbar. Es ist also unklar, wie das Gericht zum Antrag steht und wann dieser geprüft werden soll.

Es ist nicht das erste Mal, dass die bayerischen Behörden für ihren Umgang mit der "Letzten Generation" in der Kritik stehen. Vor wenigen Wochen übernahm die Generalstaatsanwaltschaft zusammen mit dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) die Homepage der Umweltaktivisten. Sie platzierten dort ein Banner, auf dem sie die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung bezeichneten. Das hatte allerdings zuvor kein Gericht festgestellt.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung von Reporter ohne Grenzen (RSF) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vom 7. Juli 2023
  • Anfrage an Amtsgericht München
  • Eigene Recherchen
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