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München: Mann verkauft Jugendlichen Heroin – fast drei Jahre Haft


Mann verkaufte Drogen an Teenager
Sie wollten Marihuana – und bekamen Heroin

Von t-online, son

17.07.2023Lesedauer: 1 Min.
Eine Frau zieht eine Line Drogen (Symbolbild): In München hat ein Mann Heroin an zwei Jugendliche verkauft und mit diesen konsumiert.Vergrößern des BildesEine Frau zieht eine Line Drogen (Symbolbild): In München hat ein Mann Heroin an zwei Jugendliche verkauft und mit diesen konsumiert. (Quelle: IMAGO / Pond5)
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Zwei Jugendliche wollen in München Marihuana kaufen. Stattdessen bietet ihnen der Dealer Heroin an, welches die drei schließlich gemeinsam konsumieren.

Das Amtsgericht München hat einen 42-Jährigen wegen des Besitzes und des Verkaufs von Drogen an Minderjährige zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Mann hatte einem 16-jährigen Jungen und einem 17-jährigen Mädchen, die gemeinsam in einem Jugendwohnheim leben, im Juli des vergangenen Jahres in den Isarauen Heroin verkauft.

Zuvor hatten die beiden Teenager den 42-Jährigen angesprochen und gefragt, ob dieser ihnen Marihuana geben könne. Dieser verneinte, bot stattdessen aber "etwas Hartes" an, was die Jugendlichen annahmen. Gemeinsam konsumierten die drei schließlich nasal Heroin auf einer Tischtennisplatte.

Sanitäter können Lebensgefahr des Jungen nicht ausschließen

Der Junge war aufgrund des Drogenkonsums stark benommen und nicht ansprechbar, weshalb das Mädchen ihren Betreuer anrief und um Hilfe bat. Dieser alarmierte schließlich die Polizei, die wiederum den Rettungsdienst anforderte. Vor Ort konnten die Sanitäter eine Lebensgefahr des 16-Jährigen nicht ausschließen. Er kam – wie auch seine Begleiterin – aufgrund einer akuten Vergiftung in ein Krankenhaus. Bleibende Schäden erlitten die beiden nicht.

Der Angeklagte verkaufte darüber hinaus im vergangenen November 0,25 Gramm Heroin an eine weitere Person. In seiner Wohnung entdeckte die Polizei zudem weitere 4,66 Gramm, welche dieser zur Hälfte selbst konsumieren und weiterverkaufen wollte.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 17. Juli 2023
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