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Polizeieinsatz: Münchner ruft lautstark verbotene Parolen


Polizeieinsatz
Münchner ruft lautstark verbotene Parolen

Von t-online
22.08.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0302062567Vergrößern des BildesSchriftzug Polizei: Beamte rückten am Sonntag zum Platz der Opfer des Nationalsozialismus aus. (Quelle: IMAGO/Manuel Geisser)
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Die Polizei München musste am Sonntag ausrücken, weil ein Mann mehrfach verbotene Kennzeichen nutzte. Die Ermittlungen laufen.

In München musste am Wochenende eine Streife ausrücken, weil ein 40-Jähriger in aller Öffentlichkeit mehrfach Gebrauch von verbotenen Parolen und Gesten machte.

Der Vorfall ereignete sich am Sonntagnachmittag, 20. August, gegen 16.20 Uhr, am Platz der Opfer des Nationalsozialismus. Ein 40-jähriger Mann führte dort wiederholt Grußformen aus und rief Parolen, die eine Identifizierung verbotener Organisationen zum Ausdruck brachten.

Zeugen verständigten die Polizei. Der 40-Jährige ohne festen Wohnsitz in Deutschland wurde auf frischer Tat ertappt und festgenommen. Zur weiteren Sachbearbeitung wurde er zur nächsten Polizeidienststelle gebracht.

Gegen den Mann wurde Anzeige aufgrund des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gestellt. Darüber hinaus wurde gegen ihn Haftbefehl aufgrund von Fluchtgefahr erlassen.

Die weiteren Ermittlungen werden durch das Kommissariat 44 (Staatsschutzdelikte) geführt.

Was gilt als "verbotenes Kennzeichen?"

Unter "verbotene Kennzeichen" fallen unter anderem sämtliche Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen. Dazu zählen Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen sowie Grußformen.

Laut Strafgesetzbuch (§ 86a StGB) stehen verschiedene Formen des Verwendens und Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger (und terroristischer) Parteien oder Vereinigungen unter Strafe. Diese Handlungen gelten nach dem Strafgesetzbuch als Gefährdung des Rechtsstaates.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Polizei München am 22. August 2023
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