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Jérôme Boateng in München erneut vor Gericht – Revisionsverfahren beginnt


Ex-Fußballnationalspieler
Boateng wieder vor Gericht – wird der Prozess neu aufgerollt?

Von dpa
Aktualisiert am 21.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Jérôme BoatengVergrößern des BildesDas Verfahren gegen Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng geht in die nächste Runde. (Quelle: Peter Kneffel/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Jérôme Boateng steht erneut vor Gericht: Die Entscheidung zum Einspruch seines Urteils wegen Angriffs auf seine Ex-Freundin soll heute fallen.

Das Verfahren gegen Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng geht in die nächste Runde. Am Donnerstag (10.00 Uhr) beginnt am Bayerischen Obersten Landesgericht die Hauptverhandlung im Revisionsverfahren.

Nach Gerichtsangaben soll direkt an dem Tag entschieden werden, ob das Urteil des Landgerichts München I Bestand hat – oder ob der Prozess neu aufgerollt werden muss.

Das Landgericht München I hatte den heute 35-jährigen Boateng wegen Angriffen auf seine Ex-Freundin in einem Karibik-Urlaub in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt – insgesamt 1,2 Millionen Euro.

Boatengs Verteidiger plädiert auf Freispruch

"Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen", hatte Richter Andreas Forstner in der Urteilsbegründung gesagt. Boatengs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch für den Fußballprofi beantragt. Sie gingen davon aus, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe "im Kampf um die Kinder" erfunden und "instrumentalisiert" habe.

Sollte das Urteil vom Oktober 2022 rechtskräftig werden, wäre der Fußball-Weltmeister von 2014 vorbestraft. Boateng, dessen frühere Lebensgefährtin und auch die Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen das Urteil eingelegt.

Rechtsstreit zieht sich bereits seit 2021

Der Rechtsstreit ist äußerst langwierig. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine höhere Geldstrafe gegen Boateng verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch – 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft. Nun ist das dritte Gericht in dieser Sache am Zug.

Sollte das Urteil aufgehoben werden, würde der Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen – für die vierte Runde in dem Verfahren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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