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Urteil in München: Prüfling schrottet Hubschrauber bei Notfall-Manöver


Prozess um viel Geld
Prüfling schrottet Heli bei heiklem Notfall-Manöver

Von t-online, mtt

09.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Hughes 369 (Symbolbild): So ein Hubschrauber ging beim jährlich vorgeschriebenen Checkflug zu Bruch.Vergrößern des BildesEin Hughes 369 (Symbolbild): So ein Hubschrauber ging beim jährlich vorgeschriebenen Checkflug zu Bruch.
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Wer einen Hubschrauber fliegen will, muss jedes Jahr beweisen, dass er es noch kann. Doch wer zahlt, wenn dabei etwas schief geht?

Es ging um die Verlängerung der Pilotenlizenz – und endete mit einem teuren Crash. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München haben sich am Donnerstag nun die beiden Beteiligten auf einen Vergleich geeinigt. Der Streitwert betrug 150.000 Euro.

Der Unfall ereignete sich am 24. August 2019 auf dem Flugplatz von Vilsbiburg im Landkreis Landshut. Der Geschäftsführer eines Unternehmens musste seinen jährlichen Checkflug absolvieren, neben ihm nahm ein Prüfer im Hughes 369 der Firma Platz.

Crash in Vilsbiburg: Heck reißt ab und wirbelt in den Rotor

Gegen 11.35 Uhr kam es zum Unglück. Der Prüfling sollte das richtige Verhalten bei einem Triebwerksausfall demonstrieren, eine sogenannte Autorotation vorführen. Dabei geht es darum, den Rotor so zu neigen, dass er auch ohne Motor durch die Luftströmung weiter angetrieben wird. Eine schwierige Notfall-Übung, aber das Manöver kann Leben retten: Wird die Autorotation korrekt ausgeführt, ist es möglich, einen Hubschrauber auch ohne funktionierendes Triebwerk sicher zu landen. Kurz vor dem Aufprall muss dazu allerdings das Ausschweben eingeleitet werden – im besten Fall gelingt dann eine sanfte Landung.

Auf dem Flugplatz von Vilsbiburg klappte dieses Manöver nicht: Der Helikopter knallte mit dem Heck auf den Boden, der Heckausleger brach ab, wirbelte durch die Luft und schlug drei der vier Hauptrotorblätter ab.

OLG München: Prüfer ist verantwortlich

Verletzt wurde niemand – aber der Hubschrauber war schwer beschädigt. Seither versucht der Hubschrauberbesitzer, den Schaden vom Prüfer ersetzt zu bekommen. Er zog vor Gericht, verlor in der ersten Instanz. Die Argumentation damals: Der Prüfer habe bei dem jährlich vorgeschriebenen Prüfungsflug eine hoheitsrechtliche Tätigkeit ausgeübt und könne deshalb gar nicht als Privatperson haftbar gemacht werden. Schadenersatz müsse deshalb gegenüber den staatlichen Luftfahrtbehörden, im konkreten Fall dem Luftfahrtbundesamt, geltend gemacht werden.

"Dieser Ansicht sind wir nicht", betonte die Vorsitzende Richterin nun am OLG München gleich zu Beginn der Verhandlung. Zwar lasse sich auch mithilfe von Sachverständigen nicht mehr klären, was genau in der Luft damals vor dem Unfall passiert sei. Doch es spreche vieles dafür, dass der Prüfer nicht rechtzeitig eingegriffen habe und den Prüfling so in die gefährliche Situation manövrierte. Damit sei er der Verantwortliche für den Unfall.

Von den 150.000 Euro, um die es ging, muss der Prüfer nun ab kommendem Jahr 120.000 Euro in zehn zweimonatlichen Raten an den Kläger überweisen. Die Kosten des Verfahrens teilen sich die Parteien im Verhältnis 67,5 Prozent zu 32,5 Prozent.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • bfu-web.de: "Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge, August 2019"
  • austrianwings.info: "Mit Video: Die Autorotation – ein anspruchsvolles Notverfahren, das Leben retten kann"
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