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München: Mehrere Jahre Haft nach Angriff wegen Zigarette


Taxifahrer in München verurteilt
Mehrere Jahre Haft nach Angriff wegen Zigarette

Von dpa, sfk

14.02.2024Lesedauer: 2 Min.
TaxiVergrößern des BildesEin Taxischild an einem Taxi. (Quelle: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa)
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Weil ein Passagier im Taxi eine Zigarette geraucht hat, ist ein Fahrer in München gewalttätig geworden. Nun wurde er zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Nach einem Messerangriff auf einen Fahrgast im Streit um eine brennende Zigarette ist ein 61-jähriger Taxifahrer zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte habe eine kurze Zündschnur sowie eine akzentuierte Persönlichkeit – beides würde jedoch nicht zu einer verminderten Schuldfähigkeit führen, urteilte das Landgericht München I am Mittwoch.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sah die Kammer in der Tat vom Oktober 2022 keinen versuchten Mord, sondern gefährliche Körperverletzung. Der vorsitzende Richter betonte, dass es sich um eine "sehr enge" Entscheidung gehandelt habe.

Grund: Mitfahrer rauchte im Auto

Der Fahrer hatte das spätere Opfer und zwei Verwandte nach einer durchfeierten Nacht aus der Münchner Innenstadt zu ihrem Hotel gefahren. Dabei sei es zum Streit gekommen, weil der Passagier im Auto rauchte. Laut Gericht ist der Fahrer daraufhin ausgestiegen und zur Tür gegangen, um dem Anfang 40-jährigen Mann die Zigarette aus dem Mund zu schlagen. Im Anschluss sei es zu einer Prügelei mit wechselseitigen Schlägen gekommen.

Bei der Weiterfahrt habe der Fahrer den Passagier erneut attackiert, woraufhin dieser erst versuchte, den Fahrer aus dem Auto zu ziehen. Letztendlich entfernte sich der Passagier vom Taxi. Der Verurteilte hat laut Urteil nach einem Brotzeitmesser mit einer Klingenlänge von 6,5 Zentimetern gegriffen und dieses dem Mann auf Hüfthöhe in den Bauch gestoßen.

Taxifahrer schon vorher wegen Körperverletzung aufgefallen

Abweichend von der Anklage ging die Kammer nicht von einem versuchten Tötungsdelikt aus. Der Angeklagte habe zwar mit Tötungsvorsatz gehandelt, sei aber strafbefreiend vom Versuch eines Tötungsdelikts zurückgetreten. In der Begründung des Angeklagten hieß es, er gehe nicht davon aus, alles zur Tötung Erforderliche getan zu haben. Den Rücktritt machte die Kammer daran fest, dass das Opfer zunächst keine Reaktion auf den Messerstich gezeigt habe, der Taxifahrer aber dennoch von ihm abließ.

Bei ihrem Urteil berücksichtigte die Kammer besonders die psychischen Folgen der Tat für den Verletzten sowie die Tatsache, dass der Angeklagte bereits zweimal im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Taxifahrer wegen Körperverletzung aufgefallen war. Das Urteil sei bislang nicht rechtskräftig. Die Prozessbeteiligten können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der dpa
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