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TU München: KI für Bewerbung verwendet? Fall beschäftigt Justiz


TU München
Bewerber klagen: KI an Uni wird zum Fall für die Justiz

Von dpa
Aktualisiert am 15.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Technische Universität MünchenVergrößern des BildesDer Eingang zur Technischen Universität München: Drei Studienbewerber hatten geklagt. (Quelle: Frank Leonhardt/dpa/dpa-bilder)
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Künstliche Intelligenz an Hochschulen stellt nicht nur Wissenschaftler und ihr Bewertungssystem auf die Probe – sie beschäftigt in Bayern nun auch die Justiz.

An der Technischen Universität München (TUM) hat die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Studienbewerbungen zu juristischen Auseinandersetzungen geführt. Drei Studienbewerber, welche die TUM wegen vermeintlicher Nutzung von KI für ihre Bewerbungen abgelehnt hatte, haben hiergegen Beschwerde eingelegt, wie ein Sprecher der Hochschule der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Im bereits entschiedenen Fall, über den die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte, war ein Bewerbungsessay aufgefallen, der sich nach Angaben des Verwaltungsgerichts "über seinen gesamten Umfang auffällig von denen anderer Bachelorabsolventen unterscheidet". Die kurze Textlänge trotz umfassender Informationen und das "nahezu fehlerfreie geschliffene Englisch" ließen auf die Anwendung einer KI schließen. Zudem unterschied sich der aktuelle Essay stark von einem vorherigen Versuch des Bewerbers.

Kläger zieht seine Klage zurück

Das Gericht erklärte dazu: "Der Antragsteller konnte im Verfahren keine nachvollziehbare andere Erklärung für diese Auffälligkeiten, die auf die Verwendung von KI bei der Erstellung des Essays schließen lassen, darlegen." Ein Eilantrag des Klägers wurde Ende November 2023 abgewiesen und das Hauptsacheverfahren fand nicht statt, da der Kläger seine Klage zurückzog. Zwei ähnliche Fälle befinden sich noch in Bearbeitung. Details zur genauen Verhandlung wurden von der TUM nicht bekannt gegeben.

Bislang sind keine weiteren Fälle dieser Art an anderen bayerischen Hochschulen bekannt. Alexander Fehr, Geschäftsführer des Verbundes Universität Bayern e.V., teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass es bislang kein einheitliches juristisches Vorgehen gebe. Allerdings sei eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen worden, in welcher Juristen studentische Angelegenheiten diskutieren.

Fehr betonte jedoch die Bedeutung einer zukünftigen Zusammenarbeit zu diesem Thema: "Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir zukünftig nicht noch enger bei diesem Thema auch im Zuge von Bewerbungen und Prüfungen zusammenarbeiten werden". Er prognostizierte einen engeren Austausch unter den Hochschulen sowohl national als auch international zum Thema KI in Lehre, Bewerbungen und Prüfungen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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