t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünchen

Ostern in München: Diese Clubs kippen Tanzverbot – Partys an den Feiertagen


Party trotz Tanzverbot
Diese 14 Clubs planen an Ostern eine "Revolution"

Von t-online, son

15.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Party in einer Münchner Disco (Archivbild): Auch in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag sollen die Tanzflächen nicht leer bleiben.Vergrößern des BildesParty in einer Münchner Disco (Archivbild): Auch in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag sollen die Tanzflächen nicht leer bleiben. (Quelle: Brunnthaler/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

An Ostern herrscht eigentlich ein Tanzverbot in Bayern. Doch mehrere Clubs aus München wollen das nicht so einfach hinnehmen.

Insgesamt neun sogenannte "stille Tage" gibt es pro Jahr in Bayern. An diesen Feiertagen gilt in Bars, Lokalen und Clubs im Freistaat ein generelles Tanzverbot. Besonders an Ostern schauen Feierwütige in die Röhre. Sowohl an Gründonnerstag als auch Karfreitag und Karsamstag müssen die Tanzflächen leer bleiben – eigentlich.

Denn 14 Clubs in München planen in diesem Jahr gemeinsam mit dem Bund für Geistesfreiheit eine "Revolution", wie sie es selbst nennen. Am Gründonnerstag wollen sie "Bayerns größte Party gegen das Tanzverbot" feiern und haben sich dafür extra eine Genehmigung beim Kreisverwaltungsreferat eingeholt. "Warum sollte jemand an stillen Tagen nicht tanzen dürfen?", fragen sie.

Veranstalter rechtfertigen Partynacht

Von 21 Uhr bis 6 Uhr am Morgen des Karfreitags dürfen die "089 Bar", das "Pacha", der "Sweetclub", das "Call me Drella", das "Filmcasino", der "Neuraum", das "Hemmungslos", die "Milchbar", die "Freiheitshalle", "Eddies Rock Club", der "Schlagergarten", die "Kölschbar", das "Americanos" sowie das "ABC" öffnen. Normalerweise ist es an "stillen Tagen" in der Regel mit Ausnahmegenehmigung nur möglich, bis 2 Uhr zu feiern. Anschließend dürfen die Clubs zwar offen bleiben, müssen die Musik aber leiser drehen und die Leute vom Dancefloor holen.

Das Tanzverbot gibt es, um die Ruhe an Feiertagen zu schützen. Festgehalten ist es im Gesetz über den Schutz der Sinn- und Feiertage. Über Ostern soll auf Partys mit Tanz verzichtet werden, um der Kreuzigung Jesu zu gedenken. "Selbstverständlich sollen und dürfen Christen in stiller Trauer gedenken. Sie dürfen aber Anders- und Nicht-Gläubige nicht zwingen, es ihnen an solchen Tagen gleich tun zu müssen", rechtfertigen die Verantwortlichen der Münchner "Club Revolution" ihre geplante Partynacht.

Urteil des Bundesverfassungsgericht macht Partys möglich

Überhaupt erst möglich macht diese ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte im Jahr 2016 entschieden, dass Ausnahmen an "stillen Tagen" möglich sind, wenn diese "Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum" sind. Vorausgegangen war dem Urteil eine Klage des Bundes für Geistesfreiheit (BfG) gegen das strikte Verbot von Tanz und Unterhaltungsveranstaltungen am Karfreitag in Bayern.

Die anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft hatte am Karfreitag 2007 eine Veranstaltung in einem Münchner Theater organisiert. Die zum Abschluss geplante "Heidenspaß-Party" war damals jedoch untersagt worden. Zu Unrecht, wie das Bundesverwaltungsgericht neun Jahre später entschied. Laut des Beschlusses dürfe der Karfreitag als "stiller Tag" zwar besonders geschützt werden. "Jede Befreiungsmöglichkeit von vorneherein auszuschließen, sei aber unverhältnismäßig."

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website